Der Gesetzgeber hat dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine gesetzlich vorgesehene Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V zu veranlassen. Ziel ist es, die Wirksamkeit der klinischen Krebsregistrierung zu prüfen.
Insgesamt gibt es Befragungen zu den drei folgenden Gruppen:
- Befragung der Forscherinnen und Forscher
- Befragung der Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich
- Befragung der Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen
Eine Beteiligung an den Befragungen ist auch erwünscht, wenn keine persönliche Einladung durch das IGES erfolgte. Die Befragungen sind offen und alle relevanten Zielgruppen sind sehr herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Hier geht es zur Befragung. Eine Beteiligung ist bis zum 12. Februar 2025 möglich. Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist für den 30. Juni 2026 geplant.