Aktuelle Meldungen

oBDS 3.0 erster Meilenstein erreicht 

Seit dem 17.04.2023 werden Meldungen im neuen Datensatzformat oBDS 3.0 angenommen.

Bochum, Gesundheitscampus -. Die klinischen Krebsregister in Deutschland (nach § 65c SGB V) haben sich darauf verständigt, den Datensatz zur Krebsregistrierung auf ein neues qualitatives Niveau zu heben. Verschiedene Schwächen der bisher eingesetzten ADT-GEKID-Datensätze sollen damit beseitigt, die Aussagekraft der erhobenen Daten verbessert und deren Übermittlung vereinfacht werden. Hierzu sind Software-Anpassungen von Herstellern und klinischen Krebsregistern erforderlich. Ziel ist, eine höhere Meldungsqualität durch ein neues Format und erweiterte Inhalte zu erreichen. 

Einführung in zwei Schritten:

Entlang des Bearbeitungsworkflows bei der Verarbeitung von Meldungen erfolgt die Einführung des oBDS 3.0 in zwei Schritten. Zunächst ist sicherzustellen, dass der neue Datensatz angenommen werden kann (Phase 1).
Die hierzu erforderlichen technischen Anpassungen wurden Mitte April abgeschlossen. Meldungen, die mit dem neuen Datensatzformat an das LKR NRW übermittelt werden, können daher seit dem 17.04.2023 angenommen werden. Damit ist der erste Meilenstein in diesem herausfordernden Projekt erreicht.

Anschließend wird sichergestellt, dass die Inhalte des oBDS-Datensatzes in der registerinternen Datenbank verarbeitet werden können.  Diese Phase soll bis etwa Mitte 2023 abgeschlossen sein (Phase 2).


Das LKR NRW empfiehlt für Schnittstellen-Melder/innen:

Sofern Ihre Einrichtung Dateien über das Melderportal mit dem neuen oBDS-Datensatzformat importiert und eine Wahlmöglichkeit zum Datensatzformat besteht, verwenden Sie bitte bis auf Weiteres das Datensatzformat 2.2.2. Die Meldungen werden entsprechend der bisherigen Verarbeitungsweise vom LKR NRW bearbeitet.

Falls Ihre Einrichtung Dateien über das Melderportal mit dem neuen oBDS-Datensatzformat importiert und keine Wahlmöglichkeit zum Datensatzformat besteht, übermitteln Sie die Meldungen entsprechend der Vorgaben des Landeskrebsregistergesetzes. Die Meldungen werden nach Abschluss der Phase 2 (voraussichtlich ab Mitte 2023) verarbeitet. Erst ab diesem Zeitpunkt können Rückfragen vom LKR NRW zur Vervollständigung z.B. von Identitätsdaten gestellt werden.


Das LKR NRW empfiehlt für manuelle Melder/innen:

Sofern Sie Meldungen im Melderportal direkt einzeln manuell erfassen ändert sich für Sie vorerst nichts. Bitte setzen Sie die Meldetätigkeit ohne Unterbrechung fort. Mit Abschluss der Phase 2 werden sich Änderungen ergeben, über die wir Sie zeitnah informieren.

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