Pressemitteilungen

Meldepflicht und Meldezeitraum

Es gibt zwei gute Gründe, warum die Einhaltung der Meldepflicht und des Meldezeitraums wichtig sind:

Bei der Einhaltung der Meldepflicht wird sichergestellt, dass alle meldepflichtigen Ereignisse, wie Diagnose, Therapie und Verlauf auch gemeldet werden. Denn vollständige und vollzählige Daten sind die Grundlage für qualifizierte jährliche Rückmeldungen an die Melder sowie für die wisschenschaftliche Auswertung in der Krebsforschung. § 12 des Landeskrebsregistergesetzes NRW regelt die Meldepflicht.

Bei der Einhaltung des Meldezeitraums von sechs Wochen nach Bekanntwerden des meldepflichtigen Sachverhaltes wird sichergestellt, dass der Bearbeitungsprozess im Landekrebsregister NRW zeitnah erfolgen kann. Dazu zählen die Prüfung, die inhaltliche Verarbeitung und die Auszahlung der Meldevergütung. § 15 des Landeskrebsregistergesetzes NRW regelt die Einhaltung des Meldezeitraums.

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