Therapiemeldung - Systemische Therapie

Fragestellung:

Wie soll die Therapiemethode Optune TTFields bei rezidivierenden Glioblastomen nach ADT/GEKID-Datensatz erfasst werden?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/26/25):

Als systemische Therapie mit Therapieart „SO“ mit Zytostatikum Temozolomid im Substanzfeld und TTFields im Protokollfeld.

Fragestellung:

Handelt es sich bei Zometa um eine meldepflichtige systemische Therapie?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/26/16):

In den Krebsregistern sollen Meldungen zu systemischen Therapien mit Bisphosphonaten als Wirksubstanz bei Vorliegen einer tumorspezifischen Therapieindikation gemeldet bzw. erfasst werden.

Fragestellung:

1. Soll eine medikamentöse Therapie (beispielsweise intravesikale Installation mit BCG) bei lokaler Applikation über die Datenfelder der systemischen Therapie gemeldet bzw. erfasst werden?

2. Was sind hierbei die Meldeanlässe?

3. Soll im Feld „Therapieart Anmerkung“ die Applikationsart vermerkt werden, z.B. intravesikale Instillation, TACE o.ä.?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/24/0040):

1. Die lokale Applikation einer medikamentösen Therapie soll über die Datenfelder der systemischen Therapie gemeldet werden. Der applizierte Wirkstoff soll im Feld “Substanz“ und die entsprechende Therapieart im Feld “Therapieart“ (z.B. für Mitomycin “CH“ (Chemotherapie), für BCG „IM“ (Immuntherapie)) angegeben werden.

2. Die Information zur Behandlung ist bei Therapiebeginn, -ende und bei Substanzwechsel zu dokumentieren oder zu melden.

3. Im Feld „Substanz“ soll die Art der Applikation „lokal“ mit Semikolon nach Angabe der eingesetzten Substanz getrennt vermerkt werden.

Begründung:

Der bundeseinheitliche ADT/GEKID Datensatz sieht für die Erfassung von Therapien drei Arten von Therapiemeldungen vor: Operation, Strahlentherapie und systemische Therapie. medikamentöse Tumortherapien sind auch bei lokaler Applikation meldepflichtig.

Fragestellung:

Das Feld "Substanz" im ADT/GEKID-Datensatz ist als Freitextfeld definiert. In diesem Feld soll der Name der Wirksubstanz dokumentiert werden. Welche Substanz ist anzugeben, wenn der Patient im Rahmen einer Studie behandelt wird und dem meldepflichtigen Arzt nicht bekannt ist, welches Medikament gegeben wird?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/24/03):
 

  • Studienbezeichnung bekannt
    - Feldname Basisdatensatz: Protokoll
    - Eintrag: Studienname(n) und falls bekannt Studiennummer (z.B. NCT1234, DKR1234, etc.)
     
  • Studienmedikament nicht bekannt
    - Feldname Basisdatensatz Substanz
    - Eintrag: "Studienmedikament"
     
  • Studienmedikament bekannt
    - Feldname Basisdatensatz Substanz
    - Eintrag: Substanz bzw. Prüfmedikament-Nr.
     
  • Placebogabe bekannt
    - Feldname Basisdatensatz Substanz
    - Eintrag "Placebo"
     
  • Unbekannt, ob Studienmedikament oder Placebo
    - Feldname Basisdatensatz Substanz
    - Eintrag "Studienmedikament"

Fragestellung:

Ist die Therapie von Nebenwirkungen meldepflichtig?

 

Antwort:

Nein, die Therapie von Nebenwirkungen ist nicht meldepflichtig. Allerdings sind Nebenwirkungen, die während einer meldepflichtigen Therapie auftreten zu melden.

Fragestellung:

Wann und durch wen ist eine Therapie zu melden, die im Krankenhaus beginnt und ambulant fortgesetzt wird?

 

Antwort:

Hier kommt das Konzept der getrennten Meldung von Therapiebeginn und Therapieende zum Tragen. Das Krankenhaus meldet den Therapiebeginn mit den geforderten Informationen. Der niedergelassene Arzt, der die Therapie ambulant weiterführt und schließlich beendet, meldet dann das Therapieende mit den entsprechenden Angaben.  

Fragestellung:

Wie sollen kombinierte Therapien gemeldet werden, die aus verschiedenen Therapiearten bestehen (z.B. Radiochemotherapie)?

 

Antwort:

Kombinierte Therapien sind separat zu melden. So muss z.B. eine Radiochemotherapie als Therapiemeldung mit Therapieart systemische Therapie (Therapiebezeichnung Chemotherapie) und mit Therapieart Strahlentherapie gemeldet werden. Bei der Strahlentherapie ist dann die Applikationsart PRCJ (perkutan, Radiochemotherapie/ Sensitizer: ja) anzugeben.

Fragestellung:

Soll best supportive care (BSC) gemeldet werden und wenn ja, wie?

 

Antwort:

BSC ist als systemische Therapie zu melden. Es kann der Therapiebeginn und das Therapieende gemeldet werden. Als Therapieart ist SO = sonstiges und als Intention P = Palliativ zu wählen. In das Freitextfeld fürs Protokoll kann dann best supportive care oder BSC eingetragen werden.

 

 

Fragestellung:

Stellt das Landeskrebsregister eine Liste von Substanzen zur Verfügung, die als systemische Therapien gemeldet werden müssen?

 

Beschluss der Plattform 65c Register (2020/42/24):

Die „Referenzliste Substanzen“ der Plattform dient zum einen als Grundlage für die Entwicklung von Regeln zur Bildung des Best-of zur systemischen Therapie und zum anderen in der Folge als Element der eigentlichen Bildung des Best-of.

Die Liste kann von Meldern als Arbeitshilfe genutzt werden, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Referenzliste Substanzen