Anträge auf Krebsregisterdaten

Im Landeskrebsregister NRW gespeicherte Daten können nach Maßgabe der §§ 23 und 24 LKRG NRW auf Antrag für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Bitte wenden Sie sich vor der Antragsstellung an die Geschäftsstelle des Landeskrebsregisters NRW.

Tel.         0234 54509-440

E-Mail   geschaeftsstelle(at)krebsregister.nrw.de

Die Geschäftsstelle prüft Ihren Antrag und beteiligt - je nach Art der beantragten Daten - den Wissenschaftlichen Fachausschuss (§ 8 Absatz 2 LKRG NRW) und den Beirat (§ 7 LKRG NRW). Diese Gremien beraten über Anträge auf Überlassung von im Landeskrebsregister gespeicherten Daten und geben Empfehlungen darüber ab, ob den Anträgen entsprochen werden soll.

Im Folgenden das Informationsblatt sowie die beiden online auszufüllenden Formulare:

Informationsblatt

Antrag auf Nutzung von Krebsregisterdaten

Variablenliste