Im Landeskrebsregister NRW gespeicherte Daten können nach Maßgabe der §§ 23 und 24 LKRG NRW auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich vor der Antragsstellung an die Geschäftsstelle des Landeskrebsregisters NRW.
Tel. 0234 54509-440
E-Mail geschaeftsstelle(at)krebsregister.nrw.de
Die Geschäftsstelle prüft Ihren Antrag und beteiligt - je nach Art der beantragten Daten - den Wissenschaftlichen Fachausschuss (§ 8 Absatz 2 LKRG NRW) und den Beirat (§ 7 LKRG NRW). Diese Gremien beraten über Anträge auf Überlassung von im Landeskrebsregister gespeicherten Daten und geben Empfehlungen darüber ab, ob den Anträgen entsprochen werden soll.
Im Folgenden das Informationsblatt und das Antragsformular sowie die auszufüllende Variablenliste: