|  | 10 JAHRE LANDES- KREBSREGISTERGESETZ NRW Am 01. April 2016 trat das Landeskrebsregistergesetz NRW (LKRG NRW) in Kraft. Die rechtlichen Grundlagen des Landeskrebsregisters NRW sind im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG), im Sozialgesetzbuch (§ 65 c SGB V) sowie im Landeskrebsregistergesetz (LKRG NRW) verankert. Das LKRG NRW regelt den Aufbau und Betrieb des Landeskrebsregisters NRW. Dazu zählen die Meldepflicht für Behandelnde, der Datenschutz, die Patientenrechte sowie die Finanzierung und Vergütung der Meldungen. Darüber hinaus definiert das Gesetz den Zweck des Registers sowie seine Zusammenarbeit mit Organisationen in der Gesundheitswirtschaft. Dies ist u. a. für Kooperationen des LKR NRW mit onkologischen Forschungsprojekten von Bedeutung.
Dr. Andres Schützendübel, Geschäftsführer im Landeskrebsregister NRW, erklärt dazu: „Das Landeskrebsregistergesetz NRW ist die Grundlage unseres täglichen Handelns im Krebsregister. Es hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Es gab und es gibt ein paar kleine Stellschrauben, die optimiert werden müssen. Diese konnten wir bereits im Jahr 2023 mit einer Novellierung des Gesetzes anpassen. Anlass der Novellierung waren Änderungen im Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG, Artikel 1 und 2) und im Sozialgesetzbuch V (SGB V, Artikel 3) auf Grundlage des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) vom 18. August 2021. Dieses Gesetz regelt die Zusammenführung von epidemiologischen und klinischen Daten der Landeskrebsregister auf Bundesebene.
Ziel ist es, die Daten der deutschen Krebsregister länderübergreifend, insbesondere für überregionale Forschungsprojekte, besser nutzen zu können. Aktuell wird eine weitere Novellierung vorbereitet, um die Erfassung und Nutzung von Krebsregisterdaten weiter zu optimieren.“ Hier geht es zum Landeskrebsregistergesetz. |
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Pathologie Meldungen und eigene Meldeanlässe
„Die Pathologie-Meldung ist nicht genug!“ - Das LKR NRW räumt mit einem Irrtum auf. Viele Krebsregister-Meldestellen gehen bislang davon aus, dass für sie kein Handlungsbedarf sprich ‚Meldeanlass‘ besteht – schließlich melden die pathologischen Institute bereits ihre Befunde.
Doch diese Annahme greift zu kurz. Fakt ist: Neben den Befundberichten aus der Pathologie gibt es eigene Meldeanlässe, z. B. für die klinisch tätigen Ärzte/Ärztinnen in Niederlassung und Klinik. Das LKR NRW erwartet immer eine Diagnosemeldung aus diesem Bereich, auch wenn der Pathologe seinen Befund an das LKR NRW übermittelt. Erst beide Meldungen komplettieren das diagnostische Bild. Das Gleiche gilt auch für weitere Ereignisse, die die gesetzliche Meldepflicht umfasst, wie Meldungen zu Therapie, Verlauf und Nachsorge. Auch hier reicht die Übermittlung des Befundberichts allein vom Pathologen nicht aus. Denn für ein vollständiges Bild des Krankheitsgeschehens braucht es mehr: Informationen zu Behandlungsbeginn, Therapieentscheidungen oder Rezidiven entstehen in den behandelnden Einrichtungen. Genau diese Daten sind entscheidend für die Qualitätssicherung, Versorgungsforschung und eine belastbare onkologische Statistik. |
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Einladung zur 6. Landesqualitätskonferenz in Köln
10 Jahre klinische Krebsregistrierung in NRW Mittwoch, 23.09.2026 von 12:30 Uhr – 17:00 Uhr
Das Landeskrebsregister NRW lädt herzlich zur 6. Landesqualitätskonferenz nach Köln ein. Im Mittelpunkt der Konferenz stehen 10 Jahre klinische Krebsregistrierung in Nordrhein-Westfalen sowie ihr Beitrag zur Verbesserung der onkologischen Versorgung. Die systematische Erfassung von Diagnosen, Therapien und Krankheitsverläufen schafft eine belastbare Datengrundlage für Qualitätssicherung, Forschung und Versorgungsplanung. Das LKR NRW ist das größte flächendeckende Krebsregister in Europa mit 173.291 Krebsneuerkrankungen pro Jahr in NRW (inkl. bösartiger Hautkrebs) 25 Mio. Meldungen in der Datenbank 4,2 Mio. Tumorfälle inkl. Behandlungsverlauf 2,3 Mio. Meldungen pro Jahr
Erfahren Sie mehr über die klinische Krebsregistrierung. Hier geht es zur Anmeldung. |
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Bitte in eigener Sache
Änderungen in den Stammdaten:
Bitte teilen Sie uns Änderungen von Namen und E-Mail-Adressen zeitnah mit, damit unsere Datenrückmeldungen die richtigen Adressaten erreichen. Mit dem Online-Formular können Sie uns einfach und direkt die Änderungen mitteilen. Hier geht es zum Formular. |
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Gewusst wie
Das Diagnosedatum (exakt sowie geschätzt) muss früher oder gleich dem Leistungs- (Therapie- oder Untersuchungsdatum) und dem Meldeeingangsdatum sein. Wenn Sie die Diagnose nicht selbst gestellt haben und Ihnen das exakte Diagnosedatum nicht vorliegt, muss geschätzt werden.
Die vielfach praktizierte Konvention - Monatsgenau (= Tag geschätzt) bedeutet Einsetzen des 15. eines Monats und
- Jahresgenau (= Monat geschätzt) bedeutet Einsetzen des 01.07. eines Jahres
kann angewendet werden, sofern die oben stehenden Bedingungen erfüllt sind. Anderenfalls muss das früheste bekannte Datum als geschätztes Diagnosedatum angegeben werden. |
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 | VERANSTALTUNGSTERMINE MAI 2026
Alle Termine finden Sie auch in unserem digitalen KALENDER auf einen Blick. MELDERSCHULUNG - FACHWISSEN Diese Schulungen finden als ZOOM-Webinar statt und beinhalten organ- oder themenspezifische Besonderheiten. Dazu gehören Hinweise zu den anzuwendenden Kodier- und Klassifikationssystemen sowie Regeln und Empfehlungen zur Dokumentation der Meldungen an das Landeskrebsregister NRW anhand von Beispielen. Melderschulung - Fachwissen zu Tumoren der Harnorgane (exkl. Niere) am Mittwoch, 06.05.2026 von 10:00 Uhr - 11:15 Uhr Hier geht es zur Anmeldung. Melderschulung - Fachwissen zu Tumoren der Ovarien, Tuben und Peritneums am Mittwoch, 06.05.2026 von 13:00 Uhr - 14:15 Uhr Hier geht es zur Anmeldung. |
SAVE THE DATE September 2026 QUALITÄTSKONFERENZEN: VERSORGUNGSQUALITÄT DES BRONCHIALKARZINOMS Die Qualitätskonferenzen des Landeskrebsregisters NRW finden online statt und richten sich an Ärztinnen und Ärzte, die in die internistisch-onkologische Diagnostik, Behandlung und Nachsorge des Bronchialkarzinoms involviert sind. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Qualitätsbeauftragte sind ebenfalls herzlich willkommen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der Austausch über Auswertungen der im Landeskrebsregister NRW vorliegenden Daten. Es wird zwei Termine geben, jeweils mit Bezug zu einer der Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen: Westfalen-Lippe und Nordrhein. Für die Region Westfalen-Lippe: Mittwoch, 09.09.2026 von 15:00 Uhr - 16:30 Uhr Hier geht es zur Anmeldung. Für die Region Nordrhein: Mittwoch, 07.10.2026 von 15:00 Uhr - 16:30 Uhr Hier geht es zur Anmeldung. |
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