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LKR Newsletter November 2024 / 48. KW
Hände, die am Laptop tippen und ein Stethoskop halten
 

Neuer Service für Meldestellen im Bereich Pathologie erfolgreich gestartet

Der neue Service für Meldestellen im Bereich Pathologie ist erfolgreich gestartet. Mehr Transparenz zur Übermittlung von Meldungen zu schaffen und ggf. eingetretene Lücken zu schließen, mit diesem Ziel hat das LKR NRW im Sommer dieses Jahres für Pathologien einen neuen Service gestartet

Dazu wurden alle Meldestellen mit einer Auswertung versorgt, die die Meldungseingänge ab Januar 2020 bis ins Jahr 2024 abbildet. Lücken im Meldeaufkommen konnten dadurch schnell und einfach erkannt werden. Dabei haben viele Meldestellen signalisiert, dass sie die Absicht des LKR NRW – nämlich eine Hilfestellung zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht zu geben – nachvollziehen und anerkennen. 

„In keiner Weise möchte das LKR NRW als ‚Aufpasser‘ missverstanden werden, auch wenn wir den gesetzlichen Auftrag haben, die Meldungseingänge sicherzustellen“, bringt es Frank Bomba auf den Punkt. Er hat die Maßnahme federführend u. a. mit Kollegen des Fachbereiches Datenannahme durchgeführt. Eine besondere Herausforderung der Aktion bestand darin, dass sie parallel zur Umsetzung des neuen oBDS-Datensatzformates stattfand, was zu zusätzlichen Nachfragen mancher Meldestellen geführt hat. Gleichwohl lässt sich der Erfolg der Maßnahme eindrucksvoll an der mehr als 50%ige Steigerung in den Vergleichskategorien ablesen; hier weiterlesen.


Blick auf den Förderturm des Bergbaumuseums in Bochum umgeben von Natur

StadtGesundheit im Ruhrgebiet I

Das Landeskrebsregister NRW hat einen Artikel in dem kürzlich erschienenen Buch „StadtGesundheit im Ruhrgebiet I“ eine Bestandsaufnahme und Perspektiven veröffentlicht. 

Das Thema des Artikels ist „Krebsneuerkrankungen im Ruhrgebiet und im übrigen NRW, 2008 - 2019“. Das Ziel der Arbeit ist es, im urbanen Ruhrgebiet und im restlichen NRW die Inzidenz von den Krebserkrankungen, die mit den lebensstil-assoziierten Krebsrisikofaktoren wie Zigarettenrauchen, Alkoholkonsum und Adipositas in Verbindung gebracht werden, zu ermitteln. Hier geht es zum Artikel (S. 68 - 73) und zum Buch.


Basalzellenkarzinom

Meldepflicht nicht melanotischer Hauttumore

Zum 01.01.2023 hat sich die Meldepflicht für nicht melanotische Hauttumore bundesweit verändert. 

Für Nordrhein-Westfalen gilt seit dem, dass Therapien und unauffällige Nachsorgen (Verläufe) von nicht melanotischen Hauttumoren mit ungünstiger Prognose zusätzlich meldepflichtig sind. Eine Auflistung der Diagnosen, die als prognostisch ungünstig eingestuft sind, finden Sie hier.  

Mehrfachtumore sind getrennt voneinander als eigene Diagnosemeldung zu übermitteln, hier weiterlesen.


Mann sitzt am Laptop und schaut auf Website des LKR NRW

Relaunch der Website

Die Website wurde komplett überarbeitet und ist jetzt barrierefrei. 

„Das Relaunch der Website war aufwendiger als gedacht. Wir haben die Texte und Bilder überarbeitet und der Internetauftritt ist jetzt weitestgehend barrierefrei. D. h. die Kontraste sind optimiert, es gibt Informationen in leichter Sprache und das Gebärdenvideo ist in Arbeit“, berichtet Ina Bisani, Leitung Öffentlichkeitsarbeit. 

Die Website des LKR NRW informiert ausführlich über die Aufgaben und das Leistungsprofil des LKR NRW. Darüber hinaus stehen interaktive Tools für das Melderportal mit dem Antragsmanagement sowie der interaktive Online-Jahresbericht mit verschiedenen Auswertungs- und Abfragemöglichkeiten zur Verfügung.  Hier geht es zur Website www.landeskrebsregister.nrw.


Gewusst wie

Der Meldepflicht unterliegen nur selbst erbrachte Leistungen (Eigene Leistung - Ja).
Fremdleistungen können bei entsprechender Kennzeichnung (Eigene Leistung - Nein) übermittelt werden,
diese Meldungen werden aber nicht zur Vergütung bei den Kostenträgern eingereicht.
Die Angabe, ob es sich um eine eigene Leistung oder Fremdleistung handelt, ist eine Pflichtangabe.


 

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