Fragen zum Melderportaltransfer

Sofern für Ihre Einrichtung bereits in der Vergangenheit eine Meldestelle angelegt worden ist, ist es nicht erforderlich eine neue Meldestellennummer (MSID) zu beantragen. Bei der Umstellung auf das Melderportal wird diese Nummer beibehalten.

Dennoch ist für den Umstieg eine Aktualisierung und Ergänzung von Stammdaten erforderlich. Bitte füllen Sie daher diesen  Onlineantrag  (Antragsart: Melderportal-Transfer) aus und aktualisieren bzw. vervollständigen Sie alle  für die Kommunikation und Abrechnungsbearbeitung zwischen Ihnen und dem Landeskrebsregister NRW erforderlichen Daten. 

 

 

 

Aktuell steht das Melderportal für Krankenhäuser nicht generell zur Verfügung. Wir arbeiten mit Hochdruck an den notwendigen Erweiterungen, damit wir Ihnen zeitnah den Umstieg ermöglichen können.

Wir werden Sie im Verlauf des Jahres über den Wechsel zum Melderportal informieren. Dann stimmen wir mit Ihnen die erforderlichen Schritte individuell ab. Deshalb bitten wir noch um ein wenig Geduld.