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LKR Newsletter Februar 2021 / 07. KW

EINBLICKE IN DIE TUMORDOKUMENTATION 

Die Tumordokumentation ist ein wesentlicher Baustein der Krebsregistrierung. Hier wird die Datenqualität der gemeldeten Krebsregisterdaten als Grundlage für die Wissenschaft und Forschung gesichert. Im Landeskrebsregister kodieren ca. zwanzig Mitarbeiter/-innen die Diagnosetexte aus den Krankenhäusern, Pathologien und Arztpraxen mit Hilfe der ICD-O-3.2, ICD-10 und anderen gängigen onkologischen Klassifikationen (z.B. TNM) nach den Regeln der ADT/Gekid (einheitlicher onkologischer Basisdatensatz).

Im Verlauf der Dokumentation werden die Best Of´s erarbeitet, d.h. die vorliegenden Meldungen zu einem Krebsfall werden zu einem Datensatz zusammengeführt. Darüber hinaus erfordert diese Arbeit eine kontinuierliche Beschäftigung mit den Entwicklungen in der Behandlungs- und Versorgungsforschung. Denn die klinische Krebsregistrierung befindet sich in einem dynamischen Entwicklungsprozess, da klinische Daten erst seit fünf Jahren kontinuierlich gemeldet und ausgewertet werden. Die Tumordokumentation ist ein interessantes Arbeitsgebiet für Personen, die sich für medizinische Themen und Daten interessieren.

Die Abteilung Tumordokumentation ist immer noch in einer Aufbauphase, so dass sich Interessierte jederzeit initiativ bewerben können. Voraussetzung ist eine Ausbildung zum/r Medizinischen Dokumentar/in oder zur/m Fachangestellten für Medien und Informationsdienste (FaMi) im Fachbereich Medizinische Dokumentation. Aktuelle Stellenangebote unter LKR NRW oder initiativ Bewerbungen an E-Mail: bewerbung@krebsregister.nrw.de.

 



Die Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Expertengremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab und erarbeitet einheitliche Empfehlungen dazu. Mehr zur Plattform unter  https://plattform65c.de/.

 



Dokumentation von Tumoren in paarigen Organen

Die Plattform § 65c hat die Empfehlungen zur seitenbezogenen Dokumentation von Krebserkrankungen bei  paarigen Organen sowie die  Abrechnung von Fallpauschalen und Meldevergütungen überarbeitet.

Tumoren, die beidseitig in paarigen Organen auftreten, sollen grundsätzlich separat dokumentiert werden. Dies gilt nicht, wenn die klinisch-pathologische Befundung besagt, dass beide Tumoren demselben Primarius entstammen. Ebenso müssen Tumorerkrankungen des Ovars oder der Eileiter/Adnexen derselben Morphologie, der Wilms-Tumoren der Niere sowie das Retinoblastom nicht seperat dokumentiert werden.

Weiterhin empfehlen die IACR Standards (International Rules for Multiple Primary Cancers), dass auftretende Tumoren des Kolons (C18) und der Haut (C44) für jede Sublokalisation separat dokumentiert werden. Die seitenbezogene Dokumentation von Tumoren soll mindestens dem Standard der Plattform der § 65c Register folgen. Eine Angabe der Seitenlokalisation ist bei diesen für eine vollständige Meldung fakultativ.

Die Liste der paarigen Organe auf Grundlage der Empfehlung der Plattform 65c finden Sie auf unserer Internetseite zum Download. 

 



1. LANDESQUALITÄTSKONFERENZ IN BOCHUM

Die erste Landesqualitätskonferenz des LKR NRW findet am Donnerstag, den 09.09.2021 als Präsenz- und als Digitalveranstaltung in Bochum statt.

Die Landesqualitätskonferenz bietet eine Plattform, um das Leistungsspektrum des Landeskrebsregisters NRW kennenzulernen, das von der Erfassung über die  Auswertung der Krebsregisterdaten bis zu vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten für Melder reicht.

Gemeinsam mit Klinikern und Partnern aus dem Gesundheitssystem werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Versorgungs- und Behandlungsforschung auf der Grundlage der Krebsregisterdaten diskutiert. In einer interdisziplinären Diskussionsrunde  wird die Frage gestellt, warum die Krebsregistrierung ein wichtiger Partner im Kampf gegen Krebs ist.

Am Nachmittag finden entitätenspezifische Qualitätskonferenzen mit Auswertungen zu den Krebsregisterdaten und anderen klinisch interessanten Themen statt sowie Workshops zur Dokumentation von Krebsregistermeldungen.



Krebs, Corona und Impfungen

Die Corona-Impfungen werfen eine Reihe von Fragen für Krebspatienten auf. Erster Ansprechpartner für Patienten ist immer der Hausarzt bzw. der behandelnde Arzt. Weitere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen unter den folgenden Kontaktstellen:

Krebsgesellschaft NRW

DKG Deutsche Krebsgesellschaft



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Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
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