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LKR Newsletter Februar 2020 / 08. KW

 

NOVELLIERUNG DES LKRG NRW

Das Landeskrebsregistergesetz NRW (LKRG NRW) ist im April 2016 in Kraft getreten und regelt den Aufbau der klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung für Nordrhein-Westfalen. Während der Aufbauphase des Landeskrebsregisters NRW (LKR NRW) sind in der praktischen Arbeit des Registers Ergänzungs- und Änderungsbedarfe aufgetreten, die eine Optimierung des Gesetzes erfordern. Darüber hinaus bedingt die seit Mai 2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung weitere Anpassungen. Mit der Novellierung des LKRG NRW, die Ende des vergangenen Jahres vom Landtag NRW beschlossen wurde, sind alle notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen worden.

Registerdaten können sowohl für Forschungszwecke als auch für die Gesundheitsberichtserstattung genutzt werden. Des Weiteren wurden die bisher restriktiven Rahmenbedingungen für die Datenweitergabe durch die Gesetzesnovellierung geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Anfragen zur wissenschaftlichen Nutzung von Daten mit Personenbezug positiv beschieden werden. Somit kann das Potenzial der Krebsregisterdaten im Sinne des Landeskrebsregistergesetzes auch ausgeschöpft werden. Eine weitere Änderung sichert den für die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten notwendigen uneingeschränkten Datenaustausch zwischen den klinischen Krebsregistern in Deutschland. Mit der Änderung in § 15 wird geregelt, dass alle potenziellen Melder ihrer Meldepflicht auch im gesetzlich geforderten Umfang vollumfänglich nachkommen können.

Des Weiteren wurde die Nachbesetzung von Gremienmitgliedern so geregelt, dass durch einen einheitlichen Turnus von fünf Jahren die Neubesetzung der Gremien wie Beirat und Wissenschaftlicher Fachausschuss gewährleistet wird. Durch die Anpassungen des LKRG NRW an die Datenschutz-Grundverordnung können Betroffene ihr Auskunftsrecht auch auf elektronischem Weg geltend machen und haben ein Recht auf Berichtigung von unrichtigen Daten. Das novellierte Landekrebsregistergesetz NRW schafft jetzt Rechtssicherheit für die Arbeit des LKR NRW. (Link zum Gesetz)



Qualitätskonferenzen vor Ort

Die Qualitätskonferenzen vor Ort sind ein Angebot des Landeskrebsregisters NRW an die Krankenhäuser und andere interessierte Einrichtungen, um zum einen über die Potenziale und die Nutzung der Krebsregisterdaten und zum anderen über das Meldeverfahren, die Meldepflicht, die meldepflichtigen Ereignisse sowie die Meldevergütung zu informieren. Weiterhin besteht nach Absprache die Möglichkeit, Auswertungen zu den eigenen gemeldeten Daten zu zeigen und zu besprechen. Dauer und Inhalte des Vortrages werden vorab individuell mit der jeweiligen Einrichtung abgesprochen. Für die vor Ort Veranstaltung kommen die zuständigen Koordinatoren der klinischen Auswertungsstelle in die Einrichtung, ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen können die Konferenzen vor Ort durchgeführt werden. Informationen dazu unter klinische-auswertungen@krebsregister.nrw.de.

 

„Die Erfahrungen mit den ersten Qualitätskonferenzen sind sehr gut, in einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre erreichen wir viele Leistungserbringer in einem Krankenhaus oder in einer Praxis. Darüber hinaus können die Themen vorab abgesprochen werden und so auf die individuellen Bedürfnisse der Einrichtung bedarfsgerecht angepasst werden. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass die vor Ort Konferenz für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den zeitlichen Aufwand minimieren, da sie ja die An- und Abfahrt nach Bochum zu uns zum Gesundheitscampus gespart haben“, berichtet Dr. Dominique Werner, Leiterin der Klinischen Auswertungsstelle im LKR NRW.

 

Die Qualitätskonferenzen werden vom Landeskrebsregister NRW auf der Grundlage von §1 LKRG initiiert oder begleitet, wenn diese bereits etabliert sind. Die Zielgruppe sind Ärzte und interessiertes nichtärztliches Fachpersonal. Themen der Qualitätskonferenzen sind die Betrachtungen der Datenqualität und der Auswertung von leitlinienbasierten Qualitätsindikatoren, die die Grundlage für die Erfassung der Versorgungs- und Behandlungsqualität bilden. Des Weiteren werden Auswertungen zur Ergebnisqualität wie Basisstatistiken, Analysen zur Vollständigkeit und Datenqualität der Meldungen sowie pseudonymisierte Einrichtungsvergleiche dargestellt, die ein wichtiges Fundament für ein onkologisches Qualitätsmanagement sind.



Das LKR NRW hat einen neuen Datenschutzbeauftragten

Felix Prinz, Mitarbeiter in der Datenannahmestelle / IT-Support ist der neue Datenschutzbeauftragte.

Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG). Die Mitarbeiter/innen, die mit dem Umgang von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, werden in geeigneter Form mit dem BDSG und seiner Umsetzung vertraut gemacht. Dazu finden Haus interne Schulungen statt. In der Ausübung seiner Tätigkeit ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei.

Den Datenschutzbeauftragten des Landeskrebsregister NRW erreichen Sie per E-Mail unter Felix.Prinz(at)krebsregister.nrw.de.



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Landeskrebsregister NRW gGmbH
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44801 Bochum
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