if – Initiative zur Förderung des Freizeit- und Breitensports e.V. - Newsletter
LKR Newsletter Februar 2022 / 8. KW

 

MELDESTELLENANTRÄGE - EINFACHER STELLEN

Registrierung als Meldestelle oder Änderungen einer Meldestelle nur im Onlineverfahren 

Seit dem Jahr 2020 hat das Landeskrebsregister NRW ein elektronisches Antragsverfahren etabliert, um Meldestellen zu beantragen bzw. Änderungen an Stammdaten zu veranlassen.
Jetzt wurde das Antragsverfahren optimiert. Melderinnen und Melder werden direkt über die Beschreibung des jeweiligen Antragsanlasses zum richtigen Antragsformular geführt. Die Formulare wurden teilweise um weitere Angaben ergänzt, die eine schnellere Bearbeitung insbesondere bei technischen Fragestellungen ermöglicht. Hier geht es zu den Anträgen

 



Neue FAQ zu Meldestellenanträgen

Die Überarbeitung der Meldestellenanträge hat dazu geführt, dass neue Informationen in Form von Fragen und Antworten (FAQ) zum Antragswesen erarbeitet wurden.

Es werden die folgenden Themenkomplexe behandelt:

  • Allgemeines zu Anträgen und zur Registrierung
  • Hinweise zum Melderportaltransfer
  • Fragen zum Formular für Meldestellen
  • Fragen zu Personenanträgen

Das Landeskrebsregister NRW entwickelt sukzessive den Fragenkatalog weiter. Wenn es Fragen gibt, die wir noch nicht beantwortet haben, dann schicken Sie uns eine E-Mail an info@krebsregister.nrw.de
Hier geht es zu den FAQ.



Klinische Daten – noch mehr Auswertungen

Der Auswertungsbogen für Kliniken, Praxen und Pathologien enthält in diesem Jahr weitere einrichtungsbezogene Auswertungen zu Diagnosen, Operationen und Therapien.

Denn desto mehr medizinische Einrichtungen Krebsregisterdaten melden und desto besser die Qualität der gemeldeten Daten wird, desto aussagekräftiger können die Auswertungen der Krebsregisterdaten sein.
Die Auswertungsbögen informieren über die Behandlung von Krebspatienten und -patientinnen und informieren über Analysen der tumorrelevanten Daten anhand der im Krebsregister vorliegenden Meldungen. Anschauliche Diagramme und griffige Erläuterungstexte informieren jede Meldestelle individuell über die jeweilige Datenlage. Insgesamt wurden rund 800 Auswertungsbögen an Kliniken und Praxen verschickt sowie rund 100 Auswertungsbögen an Pathologien. Hier geht es zu den Auswertungsbögen.



Meldepflicht - Entscheidungsmatrix

Die am häufigsten gestellten Fragen im Landeskrebsregister NRW sind: Wer muss melden und was muss gemeldet werden?

Grundsätzlich definiert Paragraph 12 des Landeskrebsregistergesetzes NRW die Meldepflicht wie folgt: Meldepflichtig sind Ärzte und Ärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen, die Krebserkrankungen behandeln. Aber innerhalb eines Behandlungszyklus von der Diagnose, Therapie und Verlauf gibt es zahlreiche Meldungsanlässe. Dabei ist die Entscheidungsmatrix eine ganz praktische Hilfestellung, um auf einen Blick die Meldepflicht und den Meldeanlass zu erkennen. Hier geht es zur Entscheidungsmatrix.

 



Gewusst wie

Bösartige Neubildung der Cervix uteri:

Das ICD-O-3.2 Update gibt vor, dass CIN II und CIN III zukünftig gleichrangig behandelt und mit 8077/2 kodiert werden. Dies gilt nur für die Cervix und nicht für alle weiteren intraepithelialen Neoplasien Grad II.

 



Medizinische Dokumentare (m/w/d)

Jetzt bewerben!

Die Abteilung Tumordokumentation sucht Medizinische Dokumentare (m/w/d). 

 

 



 

SAVE THE DATE - MELDERSTAMMTISCH

Melderstammtisch - Umstieg von EpiCan auf das Melderportal am Mittwoch, 02.03.2022 von 9:00 Uhr - 10:00 Uhr 

Bei diesem Melderstammtisch möchten wir Sie über den Umstieg auf das Melderportal informieren. Weiterhin bleibt ausreichend Raum für Ihre Fragen zu weiteren Themen und Inhalten. Hier geht es zur Anmeldung.

 

 

SAVE THE DATE - MELDERSCHULUNG 

Melderschulung - Grundwissen als Webinar am Donnerstag, 17.03.2022 von 13:00 Uhr - 13:45 Uhr 

Diese Schulung vermittelt die Grundlagen für die vertiefenden Melderschulungen zu spezifischen Entitäten. Sie ist vor allem für Melder geeignet, die bisher noch keine Erfahrungen mit der Krebsregistrierung gemacht haben oder ihr Wissen auffrischen möchten. Hier geht es zur Anmeldung.

 



 

LKR NRW jetzt auch bei Facebook

www.facebook.com/LKR.NordrheinWestfalen



Sie können diesen Newsletter jederzeit abbestellen.
Kontakt und Impressum:
Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Tel.: 0234 54509-111
Fax: 0234 54509-499
E-Mail: info@krebsregister.nrw.de