if – Initiative zur Förderung des Freizeit- und Breitensports e.V. - Newsletter
LKR Newsletter Juni 2021 / 24. KW

Sehr geehrte Damen und Herren, 

es gibt zwei gute Gründe, Sie herzlich in den RuhrCongress Bochum einzuladen:

Zum einen das fünfjährige Bestehen des Landeskrebsregisters NRW und zum anderen die
1. Landesqualitätskonferenz. Am Vormittag zeigen wir Ihnen, wie sich die Krebsregistrierung bis heute entwickelt hat und was sie für die Behandler und Patienten leisten kann. Persönlichkeiten aus der Medizin stellen ihre Ergebnisse aus der Versorgungs- und Behandlungsforschung vor. In einer interdisziplinären Expertenrunde diskutieren wir die Chancen und Potenziale der Krebsregistrierung im Kampf gegen Krebs.

Am Nachmittag finden zeitgleich zu fünf verschiedenen Entitäten Qualitätskonferenzen mit Ärztepunkten statt. Parallel dazu informieren wir in einem Workshop über meldepflichtige Ereignisse, Meldungsinhalte sowie über Meldungen zu organspezifischen Besonderheiten. 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen, auf den persönlichen Austausch in Präsenz oder digital. Hier geht es zur Anmeldung und zum Programm.

 



Patientenrechte im Fokus

Der Gesetzgeber regelt eindeutig das Informationsrecht der Betroffenen und die Informationspflicht der Melder zur Krebsregistrierung.

Auf Grundlage von § 13 Abs. 4 Landeskrebsregistergesetz NRW haben die Patienten und Patientinnen das Recht auf die Information, dass ihre Daten zur Diagnose, Therapie und zum Krankheitsverlauf dem Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) gemeldet werden. 
Gleichzeitig liegt die Pflicht zur Information bei den Meldern. Sie müssen die Betroffenen darüber informieren, dass ihre Daten dem LKR NRW gemeldet werden. Das LKR NRW stellt eine Patienteninformation als pdf-Dokument in neun Sprachen zur Verfügung, die dem Patienten oder der Patientin vom Melder auch ausgehändigt werden muss. Der Verweis auf die Website des LKR NRW ist nicht ausreichend. Die Patienteninformationen als pdf-Dokumente finden Sie hier.

 



Schulungsprogramm 2. Halbjahr 2021

Kollegiale Beratung, Schulungsangebote für die individuellen Informationsbedarfe.

Das Schulungs- und Qualifizierungsprogramm im zweiten Halbjahr 2021 ist für die unterschiedlichen Informationsbedarfe konzipiert. Es reicht von allgemeinen Informationen zum technischen Teil des Meldens bis hin zu vertieften entitätenspezifischen Meldungsinhalten. 
Neben den Melder- und Portalstammtischen gibt es zwei Melderschulungen zu den folgenden Entitäten: Kopf-Hals-Tumoren – Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereichkarzinome sowie zu den Neuroonkologischen Tumoren – Hirntumoren.

Die Angebote sind kostenfrei und finden als Webinare statt.

Hier geht es zur Anmeldung und zu den Veranstaltungsinformationen.



Gewusst wie

Morphologie – Polymorphes Adenokarzinom der Speicheldrüse

Für das Überleben eines polymorphen Adenokarzinoms der Speicheldrüse sind die Anteile des kribriformen Karzinoms o.n.A. (8201/3) und des papillären Adenokarzinoms o.n.A. (8260/3) von Bedeutung.

Gibt es im Pathologiebefund keine ausreichende Quantifizierung der papillären und/oder der kribriformen Anteile, so wird das polymorphe Adenokarzinom 8525/3 verschlüsselt.

 

 



MELDERSTAMMTISCH PER VIDEOKONFERENZ

Der Melderstammtisch ist ein interaktives Angebot des Landeskrebsregisters NRW, um Fragen zur Krebsregistrierung, zur inhaltlichen Tumordokumentation und zu den technischen Übertragungsmöglichkeiten zu beantworten. Gleichzeitig ist es ein Forum für einen kollegialen Erfahrungsaustausch.

Anmeldung direkt unter dem folgenden Link:

https://zoom.us/meeting/register/tJEtd-Cqpz4tEtBMeSEk0S_BZyOocCNCz4wp

Weitere Informationen

Startdatum

07.07.2021 - 09:00 Uhr

Enddatum

07.07.2021 - 10:00 Uhr

 



 

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Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Tel.: 0234 54509-111
Fax: 0234 54509-499
E-Mail: info@krebsregister.nrw.de