FAQ zur Tumordokumentation
Mit der Einführung der klinischen Krebsregistrierung im Rahmen des Krebsregistergesetztes im Jahr 2016 stellen sich eine Reihe von Fragen zur Tumordokumentation. Wie zum Beispiel: welche Operationen gelten als tumorspezifisch, welcher TNM nach TUR B, welche Zoledonsäure als Tumortherapie erfassen und vieles mehr.
Deshalb erweitertet das Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) jetzt sukzessive seinen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) auf der Website. Es werden die am häufigsten gestellten Fragen reflektiert, die die Melderbetreuer/innen in den täglichen Gesprächen mit den Meldern beantworten. Denn die korrekte Meldung der Diagnose-, Behandlungs- und Verlaufsdaten ist die Basis, um Aussagen zur Diagnostik, zur Behandlung, zur Therapie sowie zu den Fortschritten zu machen, hier geht es zu den FAQ´s.
Für innovative Forschungsvorhaben zur Versorgungs- und Behandlungsqualität ist nicht nur die Vollzähligkeit und die Vollständigkeit, sondern auch die Vergleichbarkeit der Daten entscheidend. Dafür legt die Plattform § 65c SGB V (https://plattform65c.de/), als bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister, in ihren Beschlüssen fest, was und wie dokumentiert werden muss.