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LKR Newsletter März 2021 / 12. KW

 

FAQ zur Tumordokumentation

Mit der Einführung der klinischen Krebsregistrierung im Rahmen des Krebsregistergesetztes im Jahr 2016 stellen sich eine Reihe von Fragen zur Tumordokumentation. Wie zum Beispiel: welche Operationen gelten als tumorspezifisch, welcher TNM nach TUR B, welche Zoledonsäure als Tumortherapie erfassen und vieles mehr.

Deshalb erweitertet das Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) jetzt sukzessive seinen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) auf der Website. Es werden die am häufigsten gestellten Fragen reflektiert, die die Melderbetreuer/innen in den täglichen Gesprächen mit den Meldern beantworten. Denn die korrekte Meldung der Diagnose-, Behandlungs- und Verlaufsdaten ist die Basis, um Aussagen zur Diagnostik, zur Behandlung, zur Therapie sowie zu den Fortschritten zu machen, hier geht es zu den FAQ´s.

Für innovative Forschungsvorhaben zur Versorgungs- und Behandlungsqualität ist nicht nur die Vollzähligkeit und die Vollständigkeit, sondern auch die Vergleichbarkeit der Daten entscheidend. Dafür legt die Plattform § 65c SGB V (https://plattform65c.de/), als bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister, in ihren Beschlüssen fest, was und wie dokumentiert werden muss.

 



Beispiele für FAQ´s

Seitenangaben bei paarigen Organen

Antwort unter Diagnosemeldung

 

Tumorspezifische OPS-Codes

Antwort unter Therapiemeldung - Operation

 

Meldung einer lokalen medikamentösen Tumortherapie

Antwort unter Therapiemeldung - Systemische Therapie

 



Gewusst wie – neue Rubrik im Newsletter

Hier geben wir Ihnen einen Hinweis für eine bestmögliche Kodierung in der Krebsregistrierung. 

TopographieLokalisationsangabe des Uterus:

Die Topographie Uterus als C55.9 nach ICD-O-3 an das Landeskrebsregister NRW kann gemeldet werden. Ausdrücklich notwendig ist eine spezifizierte Angabe des Uterus laut TNM 8 als Cervix uteri (C53.9) oder als Corpus uteri (C54.9) mit seinen Unterbezirken.

 



Meldungen machen Schule

Die Melderschulung im Onlineformat zu den Hämatologischen Neoplasien war mit 65 Teilnehmer/innen gut besucht.  Im allgemeinen Teil hat Dr. Eva Ferlemann, Qualitätskoordinatorin, die Aufgaben der klinischen Auswertungsstelle und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Krebsregistrierung erklärt. Im praktischen Teil hat Daria Olm, Melderbetreuerin, an einem fiktiven Beispiel im Melderportal die Tumordokumentation von hämatologischen Neoplasien gezeigt. Neben Tipps zur Kodierung und zur Dokumentation wurden auch Empfehlungen zur Meldung von Therapien gegeben. 

Im Verlauf der Melderschulung wurde deutlich, wie wichtig jede einzelne Meldung und wie wichtig die Qualität der gemeldeten Daten ist. Denn nur so können belastbare Auswertungen der gemeldeten Daten generiert werden, die wiederum für das interne Qualitätsmanagement der Einrichtungen von Bedeutung sind.

Die nächste Melderschulung findet am 22. April 2021 zu den thorakalen Tumoren / Lungenkarzinome statt, hier geht es zur Anmeldung. Weitere Schulungsangebote finden Sie unter Termine.

 



Ausblick Benefiz-Regatta

Alleine der Ausblick, dass in diesem Jahr wieder eine Benefiz-Regatta zur Unterstützung von krebskranken Menschen im Düsseldorfer Medienhafen in Planung ist, ist ein Lichtblick in diesen Zeiten. Das Landeskrebsregister NRW wird mit einem Team an den Start gehen. Sobald ein gemeinsames Training wieder möglich ist, werden die Kollegen/innen ins Boot steigen und dann heißt es: Daumen drücken!



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