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LKR Newsletter Mai 2021 / 20. KW

 

5 Jahre Landeskrebsregister NRW und

1. Landesqualitätskonferenz NRW

Anlässlich von 5 Jahren Landeskrebsregister NRW lädt das Register zur ersten Landesqualitätskonferenz NRW am 09. September 2021 in den RuhrCongress Bochum ein.

Die 1. Landesqualitätskonferenz NRW findet in einem Hybridformat statt. Sie gibt einen Überblick wie sich die Krebsregistrierung bis heute entwickelt hat und was sie für Behandler und Patienten leisten kann. Persönlichkeiten aus der Medizin stellen ihre Ergebnisse aus der Versorgungs- und Behandlungsforschung vor. In einer interdisziplinären Expertenrunde werden die Chancen und Potenziale der Krebsregistrierung im Kampf gegen Krebs diskutiert. Des Weiteren zeigen fünf parallele Qualitätskonferenzen Auswertungen zu verschiedenen Entitäten. Gleichzeitig werden in einer Melderschulung meldepflichtige Ereignisse, Meldungsinhalte sowie Meldungen zu organspezifischen Besonderheiten besprochen. Hier geht es zur Anmeldung und zum Programm.

Im Frühjahr 2016 wurde das Landeskrebsregistergesetz NRW (LKRG NRW) verabschiedet. Damit hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für das Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) geschaffen. Das LKR NRW vereint jetzt das epidemiologische Krebsregister, das es bereits seit 2005 in Nordrhein-Westfalen gibt, mit dem neu geschaffenen klinischen Krebsregister unter einem Dach. Mit seiner Bezugsgröße von 18 Mio. Einwohnern ist das LKR NRW das größte Krebsregister in Deutschland. Mit dem hoheitlichen Auftrag der Krebsregistrierung hat das LKR NRW auch die Aufgabe übernommen, die Krebsregisterdaten auszuwerten und der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere für die Pflege- und Versorgungsforschung werden Ergebnisse und Erkenntnisse erwartet, die zur Verbesserung der Behandlung von Krebspatienten und zur Erhöhung der Überlebenswahrscheinlichkeit führen. Pro Jahr verarbeitet das LKR NRW rund 2 Mio. Meldungen bei steigender Tendenz, d.h. die Meldungen werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen pseudonymisiert, kodiert und nach epidemiologischen und klinischen Kriterien ausgewertet. Weitere Informationen zum Landeskrebsregister NRW unter www.landeskrebsregister.nrw.

 



Meldungsübersichten per Post und per E-Mail

Die klinische Auswertungsstelle versendet in den nächsten Tagen mehr als 800 Meldungsübersichten.

Die Meldungsübersichten werden jährlich versandt. Sie geben den Meldern bzw. den Einrichtungen einen Überblick über die Qualität und Vollständigkeit der gemeldeten Daten, die dem Landeskrebsregister NRW gemeldet wurden. Sie sind ein wichtiges Instrument für das interne Qualitätsmanagement der Tumordokumentaion in den meldenden Einrichtungen. Hier geht es zu einer Muster-Meldungsübersicht.



Kodierhilfen für die Krebsregistrierung

Das Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) stellt jetzt auch Kodierhilfen für die Krebsregistrierung zur Verfügung.

Eine Kodierhilfe gibt praktische Hilfestellungen, Diagnosen und Verläufe der Therapie von Tumorerkrankungen nach geltenden Klassifikationen und Regelwerken zu kodieren und zu dokumentieren. Das regelkonforme Kodieren ist die Grundlage für die Abrechnung erbrachter Leistungen und hat elementare Bedeutung für die Krebsregistrierung. Denn eine hohe Qualität der Meldungen an das LKR NRW bildet die Basis zur wissenschaftlichen Nutzung der Daten. Auf Grund der unterschiedlichen Beschreibungen und häufigen Nachfragen durch die Melder/innen startet die Veröffentlichung des Regelwerkes zum Umgang mit der Meldung einer aktinischen Keratose (AK). Im LKR NRW wird die aktinische Keratose nach ICD-10 als L57.0 kodiert. Eine Morphologie-Kodierung nach ICD-O-3 (1. Update) ist nicht möglich. Die so kodierten Meldungen werden nicht vergütet. Anhand der S3-Leitlinie „Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut“ wurde abgeleitet, wie das LKR NRW mit Meldungen zur AK zukünftig verfährt. Hier geht es zu den Kodierhilfen.

Neben den praxisbezogenen Kodierhilfen zum Nachlesen stehen Ihnen bei Fragen zur Krebsregistrierung die Melderbetreuer/innen der QS-Teams in den Regierungsbezirken zur Verfügung. Kontakt zu den Meldebetreuer/innen.



Gewusst wie – Morphologie – Seltene Fehlbildungstumore, Rathke-Taschen-Tumor

Die gutartige Rathke’sche Zyste im Gehirn ist gelegentlich einen Relikt aus der embryonalen Entwicklung der Hypophysé.

Morphologisch gibt es in der ICD-O-3 den Rathke-Taschen-Tumor:  9350/1

Ist die Rathke-Zyste zu dokumentieren?

ICD 10 Code Q04.6 Angeborene Gehirnzysten (z.B. Kolloidzyste des III. Ventrikels, Rathke-Taschen-Zyste) sind nach „Das Manual der Krebsregistrierung“ (2019) Seite 50  lt. KFRG nicht zu erfassen.



European Week Against Cancer

Die Europäische Woche gegen Krebs findet jedes Jahr vom 25. Mai bis zum 31. Mai statt.

Die Association of European Cancer Leagues (ECL) ist eine gemeinnützige Dachorganisation von nationalen und regionalen Vereinigungen, die sich gemeinsam im Kampf gegen Krebs engagieren. Die Botschaft der ECR ist, dass nahezu die Hälfte der Krebserkrankungen durch eine gesunde Lebenshaltung vermieden werden kann. Dazu hat die ECR die folgende 12 Empfehlungen formuliert, hier geht es zu den Empfehlungen.

 

 



MELDERSTAMMTISCH PER VIDEOKONFERENZ

Der Melderstammtisch ist ein interaktives Angebot des Landeskrebsregisters NRW, um Fragen zur Krebsregistrierung, zur inhaltlichen Tumordokumentation und zu den technischen Übertragungsmöglichkeiten zu beantworten. Gleichzeitig ist es ein Forum für einen kollegialen Erfahrungsaustausch.

Anmeldung direkt unter dem folgenden link

https://zoom.us/meeting/register/tJEof-2vrzstGtZyx3h6QEjYO-G54JR8r1n9

Weitere Informationen

Startdatum

02.06.2021 - 09:00 Uhr

Enddatum

02.06.2021 - 10:00 Uhr

 



Landeskrebsregister NRW

jetzt auch bei Facbook https://www.facebook.com/LKR.NordrheinWestfalen

 

 

 



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Landeskrebsregister NRW gGmbH
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