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LKR Newsletter November 2022 / 48. KW

 

S3 - LEITLINIENBASIERTE QUALITÄTSINDIKATOREN 

Das Landeskrebsregister (LKR) NRW wird als erstes Krebsregister in Deutschland für alle Kliniken, MVZ und Praxen über S3-leitlinienbasierte Qualitätsindikatoren (QIs) in den Auswertungsbögen am Jahresende 2022 berichten. Bereits für regionale Qualitätskonferenzen wurden einzelne QIs ausgewertet.

Das LKR NRW wird bei den diesjährigen Rückmeldungsbögen erstmalig den Klinken, MVZ und Praxen S3-leitlinienbasierte Qualitätsindikatoren zu den versorgten Patienten/innen mitteilen. Diese Auswertungen geben eine Übersicht über die stattgefundene onkologische Versorgung und können Informationen für das interne Qualitätsmanagement liefern. Das Landeskrebsregister NRW wird zukünftig jedes Jahr in den Auswertungsbögen über die S3-leitlinienbasierten Qualitätsindikatoren berichten und mit jeder weiteren Meldung wird sich die Aussagekraft der Qualitätsindikatoren sukzessive verbessern.  

Bei der Interpretation von QIs gibt es zwei zentrale Probleme. Zum einen können QIs bei dem Melder bzw. der Melderin ungünstig ausfallen, obwohl eine sehr gute Versorgungsqualität erreicht wurde. Das kann daran liegen, dass die gemeldeten Daten, die dem LKR NRW vorliegen, eine schlechte Qualität haben oder Daten erst gar nicht gemeldet wurden. Zum anderen ist die Berechnung einiger QIs kompliziert. Ausführliche Informationen und kurze Videos zu den Qualitätsindikatoren finden Sie hier.

 



Gremien des LKR NRW

Auf Grundlage des Landeskrebsregistergesetzes NRW wird die Arbeit des LKR NRW durch die Gremien des Wissenschaftlichen Fachausschusses und des Beirates begleitet.  

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Fachausschusses werden durch das MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) berufen. Die Mitglieder des Beirates werden von den im LKRG NRW (Landeskrebsregistergesetz NRW) festgelegten Organisationen und Verbänden vorgeschlagen und durch das MAGS in den Beirat berufen.

Aufgabe beider Gremien ist es, das LKR NRW fachlich zu unterstützen. Während sich der Wissenschaftliche Fachausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Forschung, aus Einrichtungen der onkologischen Qualitätssicherung und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zusammensetzt, sind im Beirat zahlreiche Organisationen und Institutionen aus dem Gesundheitswesen, der Selbsthilfe und dem Datenschutz vertreten. Die beiden Gremien sind bereits seit Jahren wertvolle Begleiter und Unterstützer des LKR NRW. Mehr dazu...

 



Update für die Melder-Broschüre

Die Melder-Broschüre bietet wichtige Basisinformation für Melderinnen und Melder.

Hier werden Meldepflicht, meldepflichtige Erkrankungen sowie Meldevergütung verständlich erklärt. Die Melder-Broschüre wird von Zeit zu Zeit überarbeitet und ggf. angepasst. Jetzt liegt wieder eine aktualisierte Fassung vor, hier geht es zur Melder-Broschüre...



Gewusst wie

Allgemeine Regeln des TNM "General Rules"_ Männliches Geschlechtsorgan_ Prostata:

Übergangszellkarzinome der Prostata bzw. der prostatischen Harnröhre werden mit der ICD-O-3-Topographie C61 verschlüsselt. Quelle TNM • 8. Auflage (S.264f.)



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Abteilungsleiterin oder -leiter (m/w/d) für die Registerstelle gesucht:
Details zu den Aufgaben und dem Anforderungsprofil unter Stellenangebot.

 

Personalsachbearbeiterin oder -sachbearbeiter (m/w/d) für die Personalabteilung gesucht:
Details zu den Aufgaben und dem Anforderungsprofil unter Stellenangebot.

 

Medizinische Dokumentarinnen und Dokumentare (m/w/d) für den Fachbereich Tumordokumentation gesucht:
Details zu den Aufgaben und dem Anforderungsprofil unter Stellenangebot. 



SAVE THE DATE - MELDERSCHULUNG 

Melderschulung - Grundwissen
am Donnerstag, 08.12.2022 von 13:00 Uhr - 13:45 Uhr 

Diese Schulung vermittelt die Grundlagen für die vertiefenden Melderschulungen zu spezifischen Entitäten. Sie ist vor allem für Melderinnen und Melder geeignet, die bisher noch keine Erfahrungen mit der Krebsregistrierung gemacht haben oder ihr Wissen auffrischen möchten. 

Hier geht es zur Anmeldung.



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Kontakt und Impressum:
Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Tel.: 0234 54509-111
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E-Mail: info@krebsregister.nrw.de