Landeskrebsregister NRW - Newsletter
LKR Newsletter November 2023 / 48. KW

BEDARFSABFRAGE - MACHEN SIE MIT!

Das Landeskrebsregister NRW ergreift die Initiative. Bedarfsabfrage zu einem Aus- und Weiterbildungsangebot für das Medizinische Datenmanagement in Kooperation mit der hsg Hochschule für Gesundheit. 

Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Mit der Befragung möchten wir den Bedarf für ein akademisches Qualifizierungsprogramm identifizieren. Gleichzeit erhoffen wir uns darüber hinaus Hinweise zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung eines solchen Angebots. Deshalb die Bitte: Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit, um die folgenden Fragen online zu beantworten.

         Link zur Bedarfsabfrage

Gesundheitsversorgung und medizinische Forschung sind in hohem Maße von Informationen abhängig, die aus medizinischen Daten gewonnen werden. Gleichzeitig werden die Anforderungen an das medizinische Datenmanagement immer komplexer. Neben den allgemeinen fachlichen Kenntnissen, wie gängige medizinische Klassifikationen und Regelwerke, erfordert das medizinische Datenmanagement spezifisches Fachwissen. Hier treffen die Kenntnisse der Informatik, Medizin, Statistik sowie Kenntnisse zu Dokumentationsmethoden aufeinander, hier weiterlesen...



NEUES QUALITÄTSSICHERUNGSVERFAHREN

Neues geplantes sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren zum "QS Prostata-CA" nutzt erstmalig Krebsregisterdaten.

Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. April 2020 hat das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zum lokal begrenzten Prostatakarzinom entwickelt. Ziel ist die Verbesserung der urologisch-onkologischen Versorgungsqualität, durch die einrichtungsvergleichende Abbildung relevanter Prozesse und Ergebnisse der Behandlung von Patienten mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom. Hier geht es zum Abschlussbericht.

Erstmalig wird auf eine fallbezogene QS-Dokumentation von Ärztinnen und Ärzten bei diesem Verfahren verzichtet, da auf die Datensätze der klinischen Landeskrebsregister zurückgegriffen wird. Datenbasis hierbei sind die diagnosebezogenen Best-of-Datensätze der klinischen Krebsregister. Darüber hinaus sollen die Sozialdaten der Krankenkassen als Datenquelle genutzt werden. Hier weiterlesen.



Vortrag bei Uro-Cert

Dr. Dominique Werner, Abteilungsleiterin Registerstelle im Landeskrebsregister NRW, hat einen Vortrag zum „Qualitätssicherungsverfahren für Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom“ beim Zentrumstreffen der URO-Cert-Zentren in Berlin gehalten.

URO-Cert steht für die systematische Verbesserung der Behandlungsqualität und die optimierte Versorgung urologischer Patientinnen und Patienten. „Der Vortrag hat den Nutzen der Krebsregistrierung und die Potenziale der Auswertungen für die Qualitätssicherung der Behandlung sehr deutlich gemacht. Insbesondere vor dem geplanten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA´s war das Interesse an dieser Thematik sehr groß“, erklärt Dr. Werner.



Melderportal-Transfer erfolgreich

Die Vertrauensstelle erreicht in diesem Jahr einen wichtigen Meilenstein. Das Projektteam „Melderportal-Transfer“ mit Kollegen der Datenannahmestelle und des IT-Supports hat allen medizinischen Einrichtungen die Zugangsdaten zum Melderportal zugewiesen und sie bei der Erstanmeldung erfolgreich begleitet.

Damit ist ein wichtiges strategisches Unternehmensziel für das Landeskrebsregister NRW erreicht. Mit dem Melderportal-Transfer wurde die bisherige Melde- und Übertragungssoftware „Epican“ bei über 1.500 meldepflichtigen Einrichtungen durch das LKR-Melderportal abgelöst. Auch die Krankenhäuser haben diesen Transfer vollzogen. Eine Ausnahme bilden die Einrichtungen, die die Anwendung ONDIS einsetzen. Denn die Anwendung weist einige Besonderheiten auf. Für diese Einrichtungen ist die Anbindung an das Melderportal im kommenden Jahr geplant.

Das LKR-Melderportal bietet den Anwenderinnen und Anwendern eine einfache, effiziente und sichere Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Hier weiterlesen.

Auf dem Foto von links nach rechts: Ayberk Tok, Markus Waitz, Frank Bomba. Das komplette Melderportal-Team wird noch durch den Kollegen Udo Mäge ergänzt.  



Melder-Monitoring im LKR NRW

Die Vertrauensstelle führt ein Melder-Monitoring ein, um die Meldung aller meldepflichtigen Ereignisse sicherzustellen. 

Die erfolgreiche Krebsregistrierung beruht u. a. darauf, dass die Diagnose-, Verlaufs- und Therapiemeldungen vollständig und rechtzeitig an das Krebsregister NRW gemeldet werden. Im Tagesgeschäft der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer können mitunter Verzögerungen eintreten oder die Übermittlung von Meldungen unterbleibt völlig. Deshalb führt das LKR NRW ab dem 1. Quartal 2024 ein Melder-Monitoring ein. Dadurch werden die regelmäßigen Erinnerungen abgelöst, die in Teilbereichen bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurden.

Die Ziele des Melder-Monitoring sind:

  • Sicherstellen regelmäßiger Krebsregistermeldungen innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von sechs Wochen.
  • Sicherstellen einer Meldetätigkeit, die alle meldepflichtigen Ereignisse umfasst.

Das Melder-Monitoring wird von dem Landeskrebsregister NRW in einem abgestuften Verfahren durchgeführt. Am Ende einer dreistufigen Melderansprache wird das Verfahren an die jeweils zuständige Bezirksregierung gem. § 25 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW) abgegeben. Hier weiterlesen.



Umsetzungsleitfaden oBDS

Die klinischen Krebsregister in Deutschland (nach § 65c SGB V) haben sich darauf verständigt, den Datensatz zur Krebsregistrierung auf ein neues qualitatives Niveau zu heben.

Ziel ist es, verschiedene Schwächen der bisher eingesetzten ADT-GEKID-Datensätze zu beseitigen, die Aussagekraft der erhobenen Daten zu verbessern und deren Übermittlung zu vereinfachen. Die neue Schemaversion oBDS 3.0.2 für den Onkologischen Basisdatensatz wurde am 1. November 2023 veröffentlicht. Diese Version enthält zwei kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

– Erweiterung der zulässigen ICD-10-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
– Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-3 und 8 nach ENCR.

Das Landeskrebsregister NRW wird diese Version spätestens ab dem 1. Januar 2024 annehmen können.

Hier geht es zum Umsetzungsleitfaden. 



Gewusst wie

Das Feld „Allgemeiner Leistungszustand“ ist bei Diagnose- und Verlaufsmeldungen eine meldepflichtige Angabe und gemäß der onkologischen S3-Leitlinien grundlegend für die Prognose und Therapieplanung.

Zur Einschätzung stehen der ECOG Performance Status oder der Karnofsky-Index zur Verfügung. Fehlende Angaben haben einen erheblichen Einfluss auf die für Ihre Einrichtung durch das LKR NRW errechnete Behandlungsqualität. Diese wird (durch das LKR NRW) u. a. anhand der Qualitätsindikatoren (QIs) der S3-Leitlinien dargestellt und im Rahmen der Auswertungsbögen und auf Qualitätskonferenzen im direkten Vergleich zu anderen Leistungserbringern gezeigt.



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