if – Initiative zur Förderung des Freizeit- und Breitensports e.V. - Newsletter
LKR Newsletter September 2020 / 39. KW

INFORMATIONSKAMPAGNE ZUR KREBSREGISTRIERUNG

Nach dem Motto „Jede Meldung zählt!“ startet das Landeskrebsregister NRW aktuell eine Informationskampagne.

Ziel ist es, die niedergelassenen Ärzte in Nordrhein-Westfalen über die Krebsregistrierung zu informieren. Auf Grundlage des Landeskrebsregistergesetzes aus dem Jahr 2016 (LKRG NRW) erfasst das LKR NRW die Daten der Diagnose-, Verlaufs- und Therapiemeldungen und wertet diese nach epidemiologischen und klinischen Kriterien aus. Diese Daten erlauben Aussagen zur Qualität verschiedener Therapieformen und ermöglichen innovative Forschungsvorhaben, unter anderem zur Versorgungs- und Pflegequalität.

»Grundlage für den Kampf gegen Krebs ist die vollzählige und vollständige Krebsregistrierung. Denn nach wie vor ist eine Krebserkrankung die zweit häufigste Todesursache in Deutschland.«



Praxiswissen Krebsregister

Die Broschüre "Praxiswissen Krebsregister" als Teil der Informationskampagne wird bis Ende Oktober in vier Wellen an die niedergelassenen Ärzte in Nordrhein-Westfalen versandt. Sie beinhaltet grundlegende Informationen rund um die Krebsregistrierung, dazu zählen die Meldung, die Meldepflicht, die Meldevergütung sowie Informationen zum Nutzen der Krebsregistrierung bis hin zu Patienteninformationen. Zur Broschüre Praxiswissen Krebsregister

 



Melderportal jetzt online

Parallel zur Informationskampagne ist jetzt auch das Melderportal online. Das Melderportal ist eine browserbasierte Anwendung, die nicht installiert werden muss. Sie wird im Netzwerk der TI (Telematik Infrastruktur) betrieben. Voraussetzung für das Melden im Melderportal ist eine einmalige Registrierung als Melder bzw. Meldestelle. Mittelfristig wird das Melderportal die Software „EpiCan“ ablösen. Mehr zum Melden...

Vorteile des Melderportals:

  • Vereinfachte manuelle Erfassung von Meldungen u.a. durch vorinstallierte ICD-10 Codes, Protokolle, Substanzen und Nebenwirkungen
  • Mittelfristig stehen patientenbezogene Rückmeldungen und Best-Of-Generierungen sowie Informationen zur Abrechnung zur Verfügung

 



Anleitung zur Registrierung im Melderportal

Die Registrierung als Melder oder als Meldestelle erfolgt auf der Homepage unter www.landeskrebsregister.nrw. Hier ist ein strukturierter Registrierungsprozess hinterlegt, denn Melder und Meldestellen müssen vom Landeskrebsregister NRW angelegt und zur Teilnahme am Meldeverfahren autorisiert werden.

Hinweise zur Registrierung als Melder bzw. als Meldestelle erhalten Sie persönlich oder digital unter den folgenden Kontaktdaten.

Kontakt

Telefon 0234 54509-111

E-Mail: antragsmanagement@krebsregister.nrw.de

 



Portalstammtisch zur Einführung des Melderportals

Der Portalstammtisch zur Einführung des Melderportals findet regelmäßig als Online-Meeting statt. Hier haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen an das Landeskrebsregister NRW zum Melderportal zu stellen. Sie können in dieser öffentlich stattfindenden Konferenz mit den Kollegen des Landeskrebsregisters NRW per Chat oder Telefon/Audio in Kontakt treten. Anhand eines Testzugangs ins Melderportal können Meldungen generiert und Patienten angelegt werden sowie Fragen der Teilnehmer geklärt werden. Termine und Anmeldung

Für allgemeine Fragen zur Abrechnung, Dokumentation oder Technik steht wie gewohnt der Melderstammtisch zur Verfügung.

 

 



Sie können diesen Newsletter jederzeit abbestellen.
Kontakt und Impressum:
Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Tel.: 0234 54509-111
Fax: 0234 54509-499
E-Mail: info@krebsregister.nrw.de