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Auskunft, Widerspruch und Berichtigung

Als Patientin bzw. Patient können Sie die folgenden drei Betroffenenrechte bezüglich ihrer Daten, die im Landeskrebsregister NRW gespeichert sind, ausüben.

 

1. Auskunft

Wenn Sie nicht von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, können Sie jederzeit erfahren, ob und welche Eintragungen zu Ihrer Person im Landeskrebsregister NRW gespeichert sind (§ 19 LKRG NRW).  

  • Dazu füllen Sie bitte den “Antrag auf Personenbezogene Auskunft (§ 19 LKRG NRW)” online aus und senden den Antrag unterschrieben und mit einer Kopie des Personalausweises an patienten(at)krebsregister.nrw.de.

 

2. Widerspruch

Wenn Sie  — auch nachträglich — von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, widersprechen Sie der Speicherung des Identitäts-Chiffrates, das die Rückführung auf ihre Identitätsdaten ermöglicht (§ 13 LKRG NRW). Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung der verschlüsselten Daten ist nicht möglich. 

  • Dazu füllen Sie bitte den “Antrag auf Löschung des Identitäts-Chiffrates (§ 21 LKRG NRW)” online aus und senden den Antrag unterschrieben und mit einer Kopie des Personalausweises an patienten(at)krebsregister.nrw.de
  • Den Widerspruch können Sie auch jederzeit wieder zurücknehmen. 
     

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch die folgenden Konsequenzen hat:

  • Ihre Daten können nicht den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Eine vollständige Anamnese ist für ein Behandlungskonzept zielführend.
  • Das Landeskrebsregister NRW kann Sie nicht kontaktieren, um Ihnen die Teilnahme z. B. an einer Befragungsstudie zur Lebensqualität von Krebspatientinnen und Krebspatienten zu ermöglichen. 

 

3. Berichtigung

Sie können bei ihrem behandelnden Arzt die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten verlangen (§ 20 LKRG NRW). Hierzu ist ein formloser Antrag bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt zu stellen, die/der den Berichtigungsanspruch überprüft und eine Korrekturmeldung an das LKR NRW veranlasst.