Qualitätsindikatoren können ungünstig ausfallen

Auch wenn der Melder eine sehr gute Versorgungsqualität erreicht hat, kann das Ergebnis der Qualitätsindikatoren ungünstig ausfallen. Das kann daran liegen, dass die dem LKR NRW zur Verfügung stehenden Daten der Melder eine schlechte Qualität haben oder Daten erst gar nicht gemeldet werden. Beispielsweise wertet der QI7 (S3-Leitlinie 2017, Version 4.0) bei Brustkrebs aus, in wieviel Prozent der Fälle bei Patientinnen mit Brustkrebs und brusterhaltender Therapie eine Strahlentherapie der Brust erfolgt ist. Wenn der Strahlentherapeut die meldepflichtigen Strahlentherapien nicht vollzählig an das LKR NRW meldet, die er an diesen Patientinnen durchgeführt hat, so fällt der vom LKR NRW berechnete QI, der dem operierenden Gynäkologen mitgeteilt wird, schlecht aus, obwohl die Patientinnen leitlinien-korrekt behandelt wurden.

Das heißt: es kann zu Verwechselungen zwischen schlechter Versorgungs- und schlechter Datenqualität kommen.