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LKR Newsletter Februar 2024 / 9. KW


Meldevergütung erhöht

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer neuen Vereinbarung die Erhöhung der Meldevergütung festgelegt.

Die Erhöhung der Meldevergütung gilt für alle Meldungen ab dem Leistungsdatum 01. Februar 2024. Denn auf Grundlage von § 65 c Absatz 1 SGB V wird in Deutschland eine flächendeckende Krebsregistrierung umgesetzt. Die Krebsregister-Meldevergütungs-Vereinbarung bestimmt die Höhe und die Voraussetzung der Meldevergütung für die Übermittlung von Daten an die Landeskrebsregister in Deutschland.

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer neuen Vereinbarung festgelegt, die Vergütung ab dem 01. Februar 2024 zu erhöhen. Die Laufzeit für diese Regelung beträgt vier Jahre, dann wird die Vergütung wieder geprüft. Meldungen mit einem Leistungsdatum vor dem 01. Februar 2024 werden weiterhin nach der Meldevergütung vom 15.12.2014 vergütet.

  • Therapiemeldungen werden von 5,00 Euro auf 9,00 Euro um 80 Prozent erhöht.
  • Verlaufsmeldungen werden von 8,00 Euro auf 9,00 Euro um 12,5 Prozent erhöht.
  • Pathologiemeldungen werden von 4,00 Euro auf 4,50 Euro jeweils um 12,5 Prozent erhöht.
  • Diagnosemeldungen werden von 18,00 Euro auf 19,50 Euro um 8,3 Prozent erhöht.


Novellierung des LKRG NRW

Am 1. November 2023 ist eine novellierte Fassung des Landeskrebsregistergesetzes (LKRG NRW) in Kraft getreten.

Anlass der Novellierung waren Änderungen im Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG, Artikel 1 und 2) und im Sozialgesetzbuch V (SGB V, Artikel 3) auf Grundlage des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) vom 18. August 2021.

Dieses Gesetz regelt die Zusammenführung von epidemiologischen und klinischen Daten der Landeskrebsregister auf Bundesebene. Ziel ist es, die Daten der deutschen Krebsregister länderübergreifend, insbesondere für überregionale Forschungsprojekte, besser nutzen zu können zur Verbesserung der Versorgungsforschung. Darüber hinaus wurden auf Grundlage der praktischen Erfahrungen mit dem seit dem 1. April 2016 gültigen Landeskrebsregistergesetz (LKRG) weitere erforderliche Änderungen mit der Novellierung umgesetzt.

Im Folgenden die wichtigsten Änderungen:

  • Der Datensatz, der an das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt wird, beinhaltet jetzt auch klinische Daten wie Therapie und Verlauf einer Krebserkrankung.  
     
  • Die Kostenträger vergüten jetzt auch prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumore. 
     
  • Die Staatsangehörigkeit einer betroffenen Person ist kein zu meldendes Merkmal mehr. Es ist nur die Angabe der aktuelle Wohnanschrift beim Meldeanlass erforderlich.
     
  • Der Residualstatus ist jetzt ein Pflichtfeld für eine vollständige Meldung. (Der Residualstatus beschreibt das Fehlen oder Vorhandensein von Tumorgewebe nach erfolgter Therapie.)
     
  • Die schriftliche Patienteninformation ist der Patientin oder dem Patienten von der meldepflichtigen Person im Rahmen ihrer Informationspflicht nur einmalig auszuhändigen. Wie bisher möglich, kann die Informationspflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten auf entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Personal übertragen werden.
     
  • Patientinnen und Patienten, die von ihrem Recht auf Widerspruch gegen die dauerhafte Speicherung ihres ldentitäts-Chiffrats Gebrauch gemacht haben, können diesen Widerspruch jetzt jederzeit zurücknehmen.


Darmkrebsmonat März

Der Darmkrebsmonat März findet in diesem Jahr zum 23. Mal statt. Das Thema des Aktionsmonates ist die Zukunft der Darmkrebsfrüherkennung.

Das Netzwerk gegen Darmkrebs e. V.  ist die wichtigste gemeinnützige unabhängige Vereinigung zum Thema Darmkrebsvorsorge in Deutschland. Netzwerkpartner sind u. a. Deutsche Krebshilfe, Deutsche Krebsgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stiftung Lebensblicke, Gastro-Liga und Felix Burda Stiftung.  

Das Ziel des Vereins und seiner Mitglieder ist es, die Anzahl der Menschen in Deutschland, die jährlich an Darmkrebs sterben, von aktuell rund 26.000 signifikant zu senken. Die Mitglieder des Vereins sind Vordenker für die Verbesserung der Qualität der Vorsorge von Darmkrebs. Mehr Informationen zum Netzwerk gegen Darmkrebs e. V. finden Sie hier.



Darmkrebs in NRW

Der Datenbericht 2019 des Landeskrebsregisters NRW weist für Darm (C18 – C21) die folgenden Kennzahlen aus.

Im Jahr 2019 sind in Nordrhein-­Westfalen 7.446 Männer und 6.611 Frauen an Darmkrebs neu erkrankt. Damit stellen sie einen Anteil von 12,1 % aller bösartigen Neubildungen bei Männern und 11,8 % bei Frauen dar. Die Neuerkrankungszahlen entsprechen 84,6 und 72,3 Erkrankungsfällen pro 100.000 der männlichen bzw. weiblichen Wohnbevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Das mittlere Erkrankungsalter (Median) liegt bei 71 Jahren für Männer und 76 Jahren für Frauen.

Im Jahr 2019 sind in Nordrhein­-Westfalen 2.858 Männer und 2.641 Frauen an Darmkrebs verstorben. Damit stellen sie einen Anteil von 10,1 % aller Krebssterbefälle bei Männern und 10,8 % bei Frauen dar. Die Sterbefallzahlen entsprechen 32,5 und 28,9 Sterbefällen pro 100.000 der männlichen bzw. weiblichen Wohnbevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Das mittlere Sterbealter (Median) liegt bei 77 Jahren für Männer und 81 Jahren für Frauen.



Onkologisches Zentrum Bochum Herne

Prof. Dr. Andreas Stang, ärztlicher Leiter im Landeskrebsregister NRW hält bei der Auftaktveranstaltung zum Tag des „Onkologischen Zentrums Bochum Herne“ einen Vortrag über die Potenziale der Krebsregisterdaten. 

Die Auftaktveranstaltung zum Tag des „Onkologischen Zentrums Bochum Herne“ findet am Samstag, den 02. März 2024 von 9:00 Uhr – 15:00 Uhr im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt. Im vergangenen Jahr wurde das „Onkologisches Zentrum Bochum Herne“ gegründet und nach den Kriterien der deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert.

Die Auftaktveranstaltung stellt die Expertinnen und Experten vor, die in den verschiedenen Fachgebieten die optimale Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten sicherstellen. Das Leistungsspektrum des Zentrums reicht von der Krebsdiagnose und der individuellen Behandlung über die spezialisierte Pflege bis hin zu Selbsthilfegruppen sowie zu einer ambulanten Versorgungsstruktur. Die Veranstaltung ist kostenfrei und es wurden 7 CME Punkte bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe beantragt. Weitere Informationen finden Sie hier.



Wissen Kompakt - Kodierhilfen für Entitäten

Wissen kompakt – Kodierhilfen für Entitäten

Die Infokarten „Wissen Kompakt“ sind ein übersichtlicher Ratgeber für die Kodierung von verschiedenen Entitäten. Die Infokarten sind jetzt noch ausführlicher und nach Diagnose, Topographie, Morphologie, Grading, TNM und IICC sowie Therapien und Verlauf strukturiert.

Die Infokarten „Wissen Kompakt“ stehen für die folgenden Entitäten zur Verfügung:

  • Kopf-Hals-Tumore
  • Gastrointestinale Tumore
  • Dermatologische Tumore
  • Weichteiltumore
  • Gynäkologische Tumore
  • Urologische Tumore

Alle Karten finden Sie hier als PDFs auf unserer Website.



Gewusst wie

Meldepflichtige Neoplasien, die zu verschiedenen spezifischen Histologiegruppen gehören, werden als verschiedene Primärtumoren angesehen, selbst wenn sie im selben Organ auftreten. Eine Übersicht über die Gruppen maligner Neoplasien (modifiziert nach Berg, JW.Morphologic classification of human cancer) finden Sie in der ICD-O-3 Zweite Revision 2019 (Abb. 25).



VERANSTALTUNGSTERMINE MÄRZ 2024


Alle Termine finden Sie auch in unserem digitalen KALENDER auf einen Blick.

 

MELDERSCHULUNGEN FACHWISSEN

Diese Schulungen finden als ZOOM-Webinar statt und beinhalten organ- oder themenspezifische Besonderheiten. Dazu gehören Hinweise zu den anzuwendenden Kodier- und Klassifikationssystemen sowie Regeln und Empfehlungen zur Dokumentation der Meldungen an das Landeskrebsregister NRW anhand von Beispielen.

 

Melderschulung - Fachwissen zu Ovarialtumoren
am Donnerstag, 07.03.2024 von 13:00 Uhr - 14:15 Uhr 

Hier geht es zur Anmeldung.

 

Melderschulung - Fachwissen zu Uterustumoren
am Mittwoch, 13.03.2024 von 13:00 Uhr - 14:15 Uhr 

Hier geht es zur Anmeldung.

 

Melderschulung - Fachwissen zu Mundhöhlentumoren
am Donnerstag, 14.03.2024 von 13:00 Uhr - 14:15 Uhr 

Hier geht es zur Anmeldung.

 

Melderschulung - Fachwissen zu Tumoren der Harnorgane (exkl. Niere)
am Mittwoch, 20.03.2024 von 13:00 Uhr - 14:15 Uhr 

Hier geht es zur Anmeldung.



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Kontakt und Impressum:
Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Tel.: 0234 54509-111
Fax: 0234 54509-499
E-Mail: info@krebsregister.nrw.de