Wissen Kompakt - Kodierhilfen für Entitäten

Die Infokarten „WISSEN KOMPAKT“ sind ein übersichtlicher Ratgeber für die Kodierung der folgenden Entitäten:

 

 

Aktinische Keratose

Problem
Eine aktinische Keratose (AK), bei der nicht zugleich ein plattenepitheliales Carcinoma in situ der Haut diagnostiziert wird, wird vom LKR-NRW auf Grundlage der ICD-10 als L57.0 (Aktinische Keratose) kodiert. Eine Morphologie-Kodierung einer AK nach ICD-O-3 (1. Update) ist nicht möglich. Die so kodierten Meldungen werden nicht vergütet. Die Nicht-Vergütung hat seitens mancher Melder Rückfragen ausgelöst.

Lösung
Anhand der aktuellen S3-Leitlinie wird abgeleitet, wie das LKR-NRW mit Meldungen bezüglich aktinischer Keratosen zukünftig verfahren wird.

Aussagen der Leitlinie
(1) Die Wahrscheinlichkeit für einen Übergang einer AK in ein Plattenepithelkarzinom (PEK) der Haut sowie entsprechende Prognosefaktoren sind ungeklärt.
(2) Die häufig angewendete Dreiteilung von AK’s nach Olsen oder als KIN 1-3 ist nicht prognostisch validiert. Es sollen neue Einteilungen entwickelt werden.
(3) Die Bezeichnung AK soll weiterhin verwendet werden.
(4) AK’s bedürfen keiner histologischen Diagnostik, wenn ein typischer klinischer Befund vorliegt.
(5) Bei dem plattenepithelialen Carcinoma in situ („PEK in situ“) gibt es die Unterscheidung PEK in situ vom Typ AK I, vom Typ AK II und vom Typ AK III.
(6) In den Regelwerken finden sich folgende Synonyme für die AK:
- „Arsenkeratose“
- „PUVA-Keratose“
- „Solare Keratose“
- „bowenoide aktinische Keratose“
- „aktinische seborrhoische Keratosen“


Fazit für die Krebsregistrierung in NRW
(1) Eine AK-Meldung (egal ob AK I, AK II oder AK III), bei der nicht auch expressis verbis ein plattenepitheliales Carcinoma in situ gemeldet wird, kann nicht als „PEK in situ“ kodiert werden.
(2) Nur, wenn der Melder eindeutig ein Carcinoma in situ mit der AK meldet, kann der ICD-10 Code D04 vergeben werden.
(3) Nur ICD-O-kodierte 8070/2 (ICD-10: D04) plattenepitheliale Carcinomata in situ können vergütet werden.
(4) Interessant: im 2. Update der ICD-O-3 (Dezember 2020) wurde endlich ein Morphologie-Code für die aktinische Keratose aufgenommen (M8070/0).
(5) Die aktinische Keratose (L57.0) allein ist nicht meldepflichtig. Sie wird nicht vergütet.