Krebsregistrierung - Jede Meldung zählt
Eine Krebserkrankung stellt nach wie vor die zweithäufigste Todesursache dar.
Die vollzählige und vollständige Krebsregistrierung bildet die Grundlage für den Kampf gegen Krebs. Denn die Erfassung von Behandlungsdaten, Rezidiven und Progressionen erlauben Aussagen zur Qualität verschiedener Therapieformen und ermöglichen innovative Forschungsvorhaben, unter anderem zur Versorgungs- und Pflegequalität.
Vor diesem Hintergrund besteht in Nordrhein-Westfalen eine Meldepflicht (§12 LKRG NRW) für alle Ärztinnen und Ärzte, die Krebserkrankungen behandeln. Um der Meldepflicht nachzukommen, müssen Meldestellen sowie Melderinnen und Melder vom LKR NRW registriert und zur Teilnahme am Meldeverfahren autorisiert werden. Hier geht es zur Registrierung als Meldestelle im Melderportal.