Allgemein

Fragestellung:

Laut TNM-Buch ist die Angabe von „is“ auch beim cT erlaubt. Ist dies wirklich sinnvoll oder eigentlich immer ein pTis?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/26/23):

Lt. TNM erfordert die pT die Resektion des Primärtumors oder Biopsien, die zur Bestimmung der höchsten pT-Kategorie adäquat sind. Demnach ist i.d.R. cTis nach Biopsie zu erfassen.

Wurde ein in situ-Karzinom diagnostiziert, sollte TX nicht verwendet werden

ICD

Die „Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Sie ist die wichtigste und weltweit anerkannte Klassifikation zur Verschlüsselung von Erkrankungen und Todesursachen und liegt derzeit in der zehnten Revision vor (ICD-10). In Deutschland kommt die ICD-10 in Form einer für das deutsche Gesundheitswesen angepassten modifizierten Fassung („Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification“ (ICD-10 GM) zum Einsatz, welche zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung vorgeschrieben ist. Die ICD-10 wird jährlich überarbeitet, die aktualisierte Version tritt jeweils mit Jahresbeginn in Kraft (Quelle: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/ ).

 

ICD-O

Die „Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie“ (ICD-O) stellt die wichtigste Klassifikation für Krebsregister dar und liegt derzeit als zweite revidierte Fassung der 3. Auflage (ICD-O-3 2019) vor. Durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird eine deutschsprachige Übersetzung der ICD-O-3 bereitgestellt. Die ICD-O-3 ist eine duale Klassifikation, welche es ermöglicht, den Sitz (Topographie) und die Gewebeart (Morphologie) einer Tumorerkrankung einschließlich des biologischen Verhaltens und des Gradings jeweils eigenständig zu verschlüsseln (Quelle: DIMDI)

Fragestellung:

Wie ist die Residualtumor-Klassifikation zu melden?
Wie unterscheiden sich der lokale Status und der Gesamtstatus? 

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/26/18):

Lokale Beurteilung Residualstatus

  • In den Meldungen an das Register muss nach tumorresezierender OP innerhalb einer Therapiemeldung im Datenfeld „Lokale Beurteilung Residualstatus“ die Information zum lokalen Tumorstatus dokumentiert werden. Das Datenfeld muss den Zustand der Schnittränder nach Tumorresektion wiedergeben.

Gesamtbeurteilung Residualstatus

  • In der Gesamtbeurteilung des Residualstatus wird die Information zu allen evtl. vorhandenen Tumorresten zusammengefasst. Wenn weder lokoregionär noch in anderen Geweben ein Residualtumor vorliegt, muss R0 klassifiziert werden. Liegt nach tumorresezierender OP lokal R1 vor (Schnittränder mikroskopisch befallen), muss die Gesamtbeurteilung R1 entsprechen, liegen zusätzlich Hinweise für Fernmetastasen vor, wird in der Gesamtbeurteilung R2 klassifiziert. Der Gesamtresidualstatus sollte nicht kleiner als der lokale zum gleichen Zeitpunkt sein

Tumorkonferenzen sind meldepflichtig nach dem einheitlichen Onkologischen Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID). Sie sind kein eigener Meldeanlass, die Angaben werden im Zuge andere Meldeanlässe „mitgemeldet“.

Informationen zu Tumorkonferenzen sind inhaltlich wichtig und für die Datenqualität und die spätere Auswertbarkeit der Daten von Bedeutung. Es kann die Art der Tumorkonferenz (prätherapeutisch, postoperativ, posttherapeutisch) und das Datum übermittelt werden.

Fragestellung:

Welcher Metastasencode ist für die Lokalisation "Retroperitoneum" zu verwenden?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/26/24):

Fernmetastasen im Retroperitoneum (ICD-O-3 C48.0) werden lt. TNM (auch in der aktuellen 8. Auflage) als OTH=andere Organe kodiert, da diese Lokalisation in der Auflistung der spezifizierten Ausprägungen nicht genannt wird.

Fragestellung:

Soll der TNM-Befund einer TUR-B als cT oder pT gemeldet werden?

Beschluss der Plattform 65c Register (2019/26/22):

Legt der Pathologe im TUR-Befund eine pT-Kategorie fest, wird diese dokumentiert, außer es wird aus bildmorphologischen Untersuchungen ein höheres cTNM-Stadium bekannt. Erfolgt i.d.R. der Erstdiagnostik eine Zystektomie, wird die pT-Kategorie aus der TUR zum cT-Kategorie umgewandelt. Das pTNM-Stadium wird in diesem Fall aufgrund der Zystektomie festgelegt.

Die Morphologie ist nach der aktuellen ICD-O-3 zu kodieren.

Bei der Art der Nebenwirkung soll bevorzugt die Terminologie der Common Terminology Criteria for Adverse Events (CTCAE) verwendet werden.

Nein. Es gilt der Grundsatz, dass nur eigene Leistungen gemeldet werden sollen.