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Melderportal löst endgültig EpiCan ab

Das LKR-Melderportal löst die Übermittlungssoftware EpiCan ab dem 31.03.2023 ab. Dann werden die Benutzerzugänge zu EpiCan für alle Meldestellen der Meldestellentypen Praxen, MVZ, Screening-Einheiten und Pathologische Institute gesperrt. Ein Versand von Meldungen ist dann nicht mehr möglich. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass erfasste Meldungen bis zum 31.03.2023 verschickt werden. Für Meldestellen, die noch nicht auf die Nachfolge-Anwendung ‚LKR-Melderportal‘ umgestellt haben, gilt, dass Meldungen ab diesem Zeitpunkt an das LKR NRW nicht mehr möglich sind.

Deshalb leiten Sie bitte sofort den Melderportal-Transfer ein. Hier geht es zu den Informationen und dem Antrag
Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Datenannahme in der Vertrauensstelle unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Tel. 0234 54 50 9 - 111 (Menu 1) oder antragsmanagement(at)krebsregister.nrw.de

Für die Krankenhäuser gilt nach wie vor, dass hier gemeinsam mit dem Landeskrebsregister NRW eine individuelle Umstellungsstrategie abgestimmt wird. Die Mitarbeiter/innen aus der Vertrauensstelle melden sich proaktiv bei den Ansprechpartnern/innen in den jeweiligen Häusern.

 

Die Umstellung für Krankenhauseinrichtungen ist komplex. Hier gilt es zunächst die Rahmenbedingen der Einrichtung zu ermitteln, wie z.B. aus welchen und wievielen Vorsystemen wird gemeldet. Einen entsprechenden Fragebogen haben wir den Geschäftsführungen aller onkologisch tätigen Krankenhäuser in NRW im April 2022 zur Verfügung gestellt. Der Fragebogen sollte möglichst gemeinsam von MitarbeiterInnen der Tumordokumentation und der IT beantwortet werden. Den Fragebogen finden Sie hier nochmals zum Herunterladen. Wir danken für eine möglichst umgehende Rückmeldung.

Die Umstellung von Krankenhäuser erfolgt individuell abhängig von den Rahmenbedingungen der Einrichtungen mit unterschiedlichen Startzeitpunkten ab Mitte 2022.

Nach Sichtung der Rückmeldung kommen wir unaufgefordert auf die benannten Ansprechpartner zu und stimmen die Schritte im Detail ab.

 

 

Einrichtungen, die ihre Meldungen ausschließlich über ONDIS/ONDIS Plus erfassen und übertragen, sind aktuell vom Umstieg auf das Melderportal nicht betroffen. Der Umstieg von „ONDIS-Meldern“ beginnt erst nach der Implementierung von Rückmeldefunktionalitäten im Melderportal. Das LKR NRW wird Sie zu gegebener Zeit ausführlich informieren.

Dennoch ergeben sich für „ONDIS-Melder“ voraussichtlich im 4. Quartal 2022 Änderungen bei der Übertragung. Ab diesem Zeitpunkt liefert ONDIS/ONDIS Plus Meldungen auf Basis der LKR-Meldestellenummern. Daher müssen unsere Nummern einmalig in ONDIS/ONDIS-Plus hinterlegt werden. Eine entsprechende Übersicht der Meldestellennummern erhalten Sie von uns per Mail ab dem 2. Halbjahr 2022. Über Vorgehensweise zum Einpflegen in ONDIS/ONDIS Plus informieren Sie die Ansprechpartner der KVWL separat.

Diese Einrichtungen können den Melderportal-Transfer umgehend anstoßen. Es sind zwei Voraussetzungen zu schaffen:

  1. Stellen Sie die technischen Voraussetzungen sicher (Zugang über die Telematikinfrastruktur): Die Schritte finden Sie hier.
  2. Füllen Sie den Transfer-Antrag aus, damit wir die erforderlichen Angaben aktualisieren und ergänzen können: Den Antrag finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Start der Bearbeitung erfolgt mit Eingang des unterschriebenen Antrags mit Stempel der Einrichtung.