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Liebe Patientin, lieber Patient,

die Behandlung von Krebserkrankungen macht große Fortschritte. Jede Krebserkrankung ist individuell und erfordert eine gezielte Behandlung. Für eine leitlinienbasierte Behandlung sind die Erkenntnisse aus aktuellsten klinischen Studien von größter Wichtigkeit. Gleichzeitig sind Studien und wissenschaftliche Projekte nur auf Grundlage von belastbaren Daten möglich. 

Deshalb hat das Landeskrebsregister NRW seit dem Jahr 2016 den hoheitlichen Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalens, Diagnose-, Behandlungs- und Therapiedaten von Patientinnen und Patienten zu registrieren, auszuwerten sowie für Studien und wissenschaftliche Projekte zu nutzen. 

Das Landeskrebsregister NRW registriert die klinischen Daten auf Grundlage des Landeskrebsregistergesetzes NRW. Das Gesetz schreibt eine Meldepflicht für alle vor, die Krebs behandeln. Das bedeutet, dass die Diagnose-, Behandlungs- und Therapiedaten von Patientinnen und Patienten gemeldet werden müssen. 

Als Patientin bzw. Patient können Sie der Meldung nicht widersprechen. Aber Sie können jederzeit Widerspruch gegen die personenbezogene Datenverarbeitung einlegen. Das bedeutet, dass ihre persönlichen Daten dauerhaft anonymisiert werden und diese nicht mehr identifizierbar sind. Ihre medizinischen Daten bleiben jedoch für die wissenschaftlichen Auswertungen erhalten, ausführliche Informationen dazu unter Patienteninformation und Widerspruch. 

Auf unserer Website können Sie sich ausführlich über den Nutzen der Krebsregistrierung und das Leistungsspektrum des Landeskrebsregisters NRW informieren. Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen ihr Vertrauen in unserer Arbeit gewinnen. Denn ihre Zustimmung zur Registrierung der klinischen Daten schafft erst die Grundlage für Wissenschaft und Forschung. Damit handeln Sie zum Wohle aller Patientinnen und Patienten. 

Wir danken Ihnen herzlich für ihre Unterstützung. 

Dr. Andres Schützendübel
Geschäftsführer