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Anträge zur Datenrückmeldung

Hinweis

Es gibt zwei Arten von Anträgen:

Verlaufsdaten
Hier können Sie Verlaufsdatensätze zu den in Ihrer Einrichtung behandelten Patienten beantragen.
Eine Übermittlung von Verlaufsdatensätzen unterbleibt allerdings, wenn die Betroffenen von ihrem Widerspruchsrecht gemäß § 13 Gebrauch gemacht haben.
Die Rückmeldung enthält Informationen zur Krebserkrankung wie ICD-10-Kode, Diagnosedatum und Seitenlokalisation der Primärdiagnose. Weiterhin wird das Untersuchungsdatum inklusive der Informationen zur Gesamtbeurteilung, der lokale Tumorstatus des Primärtumors und der Lymphknoten sowie der Fernmetastasen ausgewiesen.
Zudem erhalten Sie die Information, in wie vielen Fällen aufgrund eines vorliegenden Widerspruchs der Betroffenen keine Daten übermittelt werden dürfen.
Eine Beantragung ist derzeit nur einmal im Kalenderjahr möglich. Bitte beantragen Sie die Daten rechtzeitig und planen Sie eine mehrwöchige Bearbeitungszeit, bis zu 12 Wochen, seitens des LKR NRW ein.

Vitalstatus
Hier können Sie erfragen, ob und wann eine Patient/in Ihrer Einrichtung verstorben ist.
Zusätzlich erhalten Sie Information über das amtliche Grundleiden.
Die Angabe setzt voraus, dass das Krebsregister über den Umstand informiert wurde.

Antrag zur Datenrückmeldung von Verlaufsdaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.

Angaben zur Dateneingrenzung Hinweis

Möchten Sie alle Daten erhalten, markieren Sie "keine Eingrenzung". Andernfalls wählen Sie Ihren gewünschten Zeitabschnitt aus.

Leistungszeitraum *

  / nur Zeitraum

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Angaben zur bevollmächtigten Person

 








Hinweise & Informationen zum Antrag

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten

(Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten bildet § 12 Abs. 6 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die Bereitstellung von Verlaufsdaten sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

Ein Antrag zur Bereitstellung von Verlaufsdaten ist bis auf Weiteres einmal jährlich möglich.

4. Dateninhalte

Die Dateninhalte umfassen Meldungen zu Personen, die von der antragstellenden Einrichtung behandelt worden sind, sofern diese Personen nicht von ihrem Widerspruchsrecht gemäß §§ 13, 21 LKRG NRW Gebrauch gemacht haben.
Es werden jeweils Verlaufsmeldungen auf Ebene der Hauptmeldestelle (z.B. Krankenhaus) bereitgestellt. Etwaige Anträge auf Bereitstellung von Verlaufsdaten für Abteilungen bzw.  Krankenhaus-Abteilungen werden nicht bearbeitet.
Die Inhalte der Datenlieferung nach der ersten Antragstellung umfassen alle dem LKR NRW vorliegenden Verlaufsmeldungen der antragstellenden Einrichtung seit Beginn der Meldetätigkeit.
Die Inhalte der folgenden Datenlieferungen umfassen jeweils ein Kalenderjahr (Vorjahr; t-1).

5. Bearbeitungsdauer

Für die Daten-Bereitstellung ist ein Zeitraum von bis zu 12 Wochen zu veranschlagen.

6. Daten-Bereitstellung

Die Daten-Bereitstellung erfolgt in einem Zwei-Faktor-Verfahren.
Faktor 1: Der Link zum Herunterladen der passwortgeschützen Datei wird an die E-Mail-Adresse der meldepflichtigen Person übermittelt. Parallel erhält die ‚Bevollmächtigte Person‘ des Antrages per Mail einen Hinweis, um das Passwort telefonisch beim LKR NRW zu erfragen (Faktor 2).

7. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte der Datenbereitstellungen nicht alleinige Grundlage individueller Therapieentscheidungen sein dürfen (§ 12 Abs. 6 Satz 5 LKRG NRW).

 

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

Antrag zur Datenrückmeldung der Vitalstatusdaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.

Angaben zur Dateneingrenzung Hinweis

Möchten Sie alle Daten erhalten, markieren Sie "keine Eingrenzung". Andernfalls wählen Sie Ihren gewünschten Zeitabschnitt aus.

Ab Meldedatum *

  / nur Personen für die gemeldet wurde

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Angaben zur bevollmächtigten Person

 








Hinweise & Informationen zum Antrag

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung und Bereitstellung von Vitalstatusdaten

(Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten bildet § 12 Abs. 6 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW). Die Vitalstatusdaten werden hierbei als Form der Verlaufsdaten betrachtet, da sie den Abschluss des Vitalverlaufs kennzeichnen.

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die Bereitstellung von Vitalstatusdaten sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

3. Antragstellung und –prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Dateninhalte

Die Dateninhalte umfassen Vitalstatusmeldungen zu allen Personen, die von der antragstellenden Einrichtung behandelt worden sind, sofern diese Personen nicht von ihrem Widerspruchsrecht gemäß §§ 13, 21 LKRG NRW Gebrauch gemacht haben.
Es werden jeweils Vitalstatusmeldungen auf Ebene der Hauptmeldestelle (z.B. Krankenhaus) bereitgestellt. Anträge auf Bereitstellung von Vitalstatusdaten für Abteilungen werden nicht bearbeitet.

5. Bearbeitungsdauer

Für die Daten-Bereitstellung ist ein Zeitraum von bis zu 2 Wochen zu veranschlagen.

6. Daten-Bereitstellung

Die Daten-Bereitstellung erfolgt als passwortgeschützte Datei. Die passwortgeschützte Datei wird an die E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person übermittelt. Das Passwort wird auf telefonische Anfrage der bevollmächtigten Person mitgeteilt. 

Ist im Antrag explizit keine bevollmächtige Person ausgewiesen, erhält der Antragssteller die geschützte Datei und das Passwort bei telefonischer Nachfrage.

 

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld