Anträge zur Datenrückmeldung

Hinweis

Über die Antragsart "Verlaufsdaten" erhalten Sie Grundinformationen zur Krebserkrankung wie ICD-10-Kode, Diagnosedatum und Seitenlokalisation der Primärdiagnose. Weiterhin wird das Untersuchungsdatum inklusive der Information zur Gesamtbeurteilung und der lokale Tumorstatus des Primärtumors, der Lymphknoten sowie der Fernmetastasen ausgewiesen. Zudem erhalten Sie die Information, in wie vielen Fällen aufgrund eines vorliegenden Widerspruchs der Betroffenen keine Daten übermittelt werden dürfen.

Über die Antragsart "Vitalstatus" können Sie das Sterbedatum sowie das amtliche Grundleiden abfragen lassen, sofern uns Informationen hierzu vorliegen.
Die Antragsart ist aktuell noch in der Entwicklungsphase.

Antrag zur Datenrückmeldung von Verlaufsdaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.
Bei Krankenhäuser ist hier immer die Krankenhaus-Meldestellennummer ("Hauptmeldestellen-ID") zu wählen. Anträge auf Ebene einer Abteilungsmeldestelle sind nicht möglich und werden vom LKR NRW abgelehnt.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.

Angaben zur Dateneingrenzung Hinweis

Hier können Sie den Datenumfang bzw. die Rückmeldung z.B. auf einen von Ihnen vorgegeben Zeitraum einschränken.

Leistungszeitraum *

  / nur Zeitraum

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.
Die Person muss den Antrag zusätzlich unterschreiben und im Sinne des LKR NRW eine
Meldepflichtige Person sein. Diese sind:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt








Angaben zur bevollmächtigten Person

 








Hinweise & Informationen zum Antrag

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten

 

(Stand: 20.03.2024)

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten bildet § 12 Abs. 6 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die Bereitstellung von Verlaufsdaten sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘. Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus:  der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

 

3. Antragstellung und -prüfung
Der Antrag ist schriftlich über das vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellte Formular zu stellen. Der Antrag ist - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Der Antrag wird vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.
Anträge können bis auf Weiteres einmal jährlich gestellt werden.

 

4. Dateninhalte
Die Dateninhalte umfassen Meldungen zu Personen, die von der antragstellenden Einrichtung behandelt worden sind, sofern diese Personen nicht von ihrem Widerspruchsrecht gemäß §§ 13, 21 LKRG NRW Gebrauch gemacht haben.
Es werden jeweils Verlaufsmeldungen auf Ebene der Hauptmeldestelle (z.B. Krankenhaus) bereitgestellt. Etwaige Anträge auf Bereitstellung von Verlaufsdaten für Abteilungen bzw.  Krankenhaus-Abteilungen werden nicht bearbeitet.
Die Inhalte der Datenlieferung nach der ersten Antragstellung umfassen alle dem LKR NRW vorliegenden Verlaufsmeldungen der antragstellenden Einrichtung seit Beginn der Meldetätigkeit.
Die Inhalte der folgenden Datenlieferungen umfassen jeweils ein Kalenderjahr (Vorjahr; t-1).
 

5. Bearbeitungsdauer
Für die Daten-Bereitstellung ist ein Zeitraum von bis zu 12 Wochen zu veranschlagen.

 

6. Daten-Bereitstellung
Die Daten-Bereitstellung erfolgt in einem Zwei-Faktor-Verfahren.
Faktor 1: Der Link zum Herunterladen der passwortgeschützen Datei wird an die E-Mail-Adresse der meldepflichtigen Person übermittelt. Parallel erhält die ‚Bevollmächtigte Person‘ des Antrages per Mail einen Hinweis, um das Passwort telefonisch beim LKR NRW zu erfragen (Faktor 2).

 

7. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte der Datenbereitstellungen nicht alleinige Grundlage individueller Therapieentscheidungen sein dürfen (§ 12 Abs. 6 Satz 5 LKRG NRW).

 

Bochum, März 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

Antrag zur Übermittlung des Vitalstatus

Antragsformular im Aufbau