Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.
Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung und Bereitstellung von Vitalstatusdaten
(Stand: 17.07.2024)
Redaktioneller Hinweis
Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.
1. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten bildet § 12 Abs. 6 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW). Die Vitalstatusdaten werden hierbei als Form der Verlaufsdaten betrachtet, da sie den Abschluss des Vitalverlaufs kennzeichnen.
2. Antragsberechtigter
Antragsberechtigt für die Bereitstellung von Vitalstatusdaten sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘. Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:
- Im Krankenhaus: Mitglieder der Krankenhausleitung/Krankenhausbetriebsleitung in ihrer Eigenschaft als kaufmännischer oder medizinischer Geschäftsführer, kaufmännische Klinikleiter, der Ärztliche Direktor des Krankenhauses; die jeweilige Person muss über die Homepage (Internetauftritt) der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Krankenhausleitung identifiziert werden können
- Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter; die jeweilige Person muss über die Homepage (Internetauftritt) der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der MVZ-Leitung identifiziert werden können
- In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
- In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
- In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt
3. Antragstellung und –prüfung
Der Antrag ist schriftlich über das vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellte Formular zu stellen. Der Antrag ist - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Der Antrag wird vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.
4. Dateninhalte
Die Dateninhalte umfassen Vitalstatusmeldungen zu allen Personen, die von der antragstellenden Einrichtung behandelt worden sind, sofern diese Personen nicht von ihrem Widerspruchsrecht gemäß §§ 13, 21 LKRG NRW Gebrauch gemacht haben.
Es werden jeweils Vitalstatusmeldungen auf Ebene der Hauptmeldestelle (z.B. Krankenhaus) bereitgestellt. Anträge auf Bereitstellung von Vitalstatusdaten für Abteilungen werden nicht bearbeitet.
5. Bearbeitungsdauer
Für die Daten-Bereitstellung ist ein Zeitraum von bis zu 2 Wochen zu veranschlagen.
6. Daten-Bereitstellung
Die Daten-Bereitstellung erfolgt als passwortgeschützte Datei. Die passwortgeschützte Datei wird an die E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person übermittelt. Das Passwort wird auf telefonische Anfrage der bevollmächtigten Person mitgeteilt.
Ist im Antrag explizit keine bevollmächtige Person ausgewiesen, erhält der Antragssteller die geschützte Datei und das Passwort bei telefonischer Nachfrage.
Bochum, Juli 2024
Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.