Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.
Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung und Bereitstellung von Vitalstatusdaten
(Stand: 14.08.2026)
Redaktioneller Hinweis
Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.
1. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Beantragung und Bereitstellung von Verlaufsdaten bildet § 12 Abs. 6 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW). Die Vitalstatusdaten werden hierbei als Form der Verlaufsdaten betrachtet, da sie den Abschluss des Vitalverlaufs kennzeichnen.
2. Antragsberechtigter
Antragsberechtigt für die Bereitstellung von Vitalstatusdaten sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:
- Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
- Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
- In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
- In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
- In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt
3. Antragstellung und –prüfung
Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.
4. Dateninhalte
Die Dateninhalte umfassen Vitalstatusmeldungen zu allen Personen, die von der antragstellenden Einrichtung behandelt worden sind, sofern diese Personen nicht von ihrem Widerspruchsrecht gemäß §§ 13, 21 LKRG NRW Gebrauch gemacht haben.
Es werden jeweils Vitalstatusmeldungen auf Ebene der Hauptmeldestelle (z.B. Krankenhaus) bereitgestellt. Anträge auf Bereitstellung von Vitalstatusdaten für Abteilungen werden nicht bearbeitet.
5. Bearbeitungsdauer
Für die Daten-Bereitstellung ist ein Zeitraum von bis zu 2 Wochen zu veranschlagen.
6. Daten-Bereitstellung
Die Daten-Bereitstellung erfolgt als passwortgeschützte Datei. Die passwortgeschützte Datei wird an die E-Mail-Adresse der bevollmächtigten Person übermittelt. Das Passwort wird auf telefonische Anfrage der bevollmächtigten Person mitgeteilt.
Ist im Antrag explizit keine bevollmächtige Person ausgewiesen, erhält der Antragssteller die geschützte Datei und das Passwort bei telefonischer Nachfrage.
Bochum, August 2026
Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.