Hinweise zur Erreichbarkeit des Melderportals
Aus Gründen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ist das Melderportal ausschließlich in der Telematikinfrastruktur aufrufbar. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der verwendete Arbeitsplatz über Zugang zur Telematikinfrastruktur verfügt.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Melderportal über folgenden Link aufgerufen werden: https://melderportal.landeskrebsregister.nrw/Melderportal (Auf Groß-/Kleinschreibung ist zu achten.)
Sollte dieser Link Sie nicht zum Login-Dialog leiten, veranlassen Sie bitte durch die IT-Administratoren Ihrer Einrichtung bzw. Ihren TI-Dienstleister, dass Ihr Arbeitsplatz Zugang zur Telematikinfrastruktur erhält. Die Anwendung liegt innerhalb der offenen Dienste der Telematikinfrastruktur im Bereich der „anderen Anwendungen des Gesundheitswesens“ aAdG und aAdG NetG-TI (WANDA). Die gematik stellt unter https://fachportal.gematik.de in der Kategorie „Dienstleister vor Ort“ hilfreiche Informationen für die Einrichtung zur Verfügung. Weitere technische Informationen zur Erreichbarkeit des Melderportals finden Sie in unseren FAQ zum Melderportal.