Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Landeskrebsregister NRW gGmbH ist bemüht, seine Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landeskrebsregister.nrw.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.landeskrebsregister.nrw ist mit dem
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die PDF-Dokumente auf www.landeskrebsregister.nrw sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, können diese nur selektiv bzw. schrittweise angepasst werden. Sofern Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht an anderer Stelle zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
- Auf der Startseite befindet sich ein Slider-Element mit ausgewählten bewegten Inhalten. Dieses Element ist nicht vollständig barrierefrei zugänglich, da keine durchgängige Tastaturbedienbarkeit gegeben ist und sich die Bewegung der Slider-Elemente nur mit der Maus und nicht mit der Tastatur anhalten lässt. Wir bemühen uns, diese Inhalte künftig zugänglich zu machen.
Gebärdensprache
Informationen in Deutscher Gebärdensprache folgen in Kürze.
Leichte Sprache
Texte in leicht verständlicher Sprache finden Sie unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Oktober 2024 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.landeskrebsregister.nrw aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landeskrebsregister NRW gGmbH
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Tel.: 0234 54509-111
Fax: 0234 54509-499
E-Mail: info(at)krebsregister.nrw.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es dabei, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 BerlinTelefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de