Meldepflichtige Personen und Einrichtungen sind:
Grundsätzlich müssen bösartige Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien, Neubildungen unbekannten Charakters und unsicheren Verhaltens sowie gutartige Neubildungen des zentralen Nervensystems gemeldet werden. Damit umfasst die Meldepflicht:
ICD-10-GM-Code | Bezeichnung |
C00.0-C96.9 | Bösartige Neubildung (außer C77.-, C78.- und C79.-) |
C44 | Sonstige bösartige Neubildungen der Haut (nur Erstdiagnosen und Rezidive) |
D00.0-D09.9 | In-situ-Neubildungen |
D0.4 | Carcinoma in situ der Haut (nur Erstdiagnosen) |
D32.0 | Gutartige Neubildung der Hirnhäute |
D32.1 | Gutartige Neubildung der Rückenmarkhäute |
D32.9 | Gutartige Neubildung der Meningen nicht näher bezeichnet |
D33.0 | Gutartige Neubildung des Gehirns, supratentoriell |
D33.1 | Gutartige Neubildung des Gehirns, infratentoriell |
D33.2 | Gutartige Neubildung des Gehirns nicht näher bezeichnet |
D33.3 | Gutartige Neubildung der Hirnnerven |
D33.4 | Gutartige Neubildung des Rückenmarks |
D33.7 | Gutartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Teile des Zentralnervensystems |
D33.9 | Gutartige Neubildung des Zentralnervensystems nicht näher bezeichnet |
D35.2 | Gutartige Neubildung der Hypophyse |
D35.3 | Gutartige Neubildung des Ductus craniopharyngealis |
D35.4 | Gutartige Neubildung der Epiphyse |
D39.1 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ovars |
D41.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Harnblase |
D42.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Meningen |
D43.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Gehirns und des Zentralnervensystems |
D44.3 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Hypophyse |
D44.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Ductus craniopharyngealis |
D44.5 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Epiphyse |
D45.- | Polycythaemia vera |
D46.- | Myelodysplastische Syndrome |
D47.1 | Chronische myeloproliferative Krankheit |
D47.3 | Essentielle (hämorrhagische) Thrombozythämie |
D47.4 | Osteomyelofibrose |
D47.5 | Chronische Eosinophilen-Leukämie [Hypereosinophiles Syndrom] |
Weitere meldepflichtige Sachverhalte / Meldungen:
Legende:
Rechtliche / Abrechungs-Grundlage: § 65 c SGB V
Rechtliche / Abrechungs-Grundlage: Landeskrebsregister-Gesetz NRW / Satzung des LKR NRW
Meldepflichtige Ereignisse (§ 14 LKRG) sind:
Entscheidungsmatrix Meldepflicht
Alle Erstdiagnosen, Befunde, Therapien und Verläufe, die seit dem Inkrafttreten des LKRG NRW am 1.4.2016 neu bekannt geworden oder durchgeführt worden sind, sind vom behandelnden Arzt zu melden.
Therapiemaßnahmen und Verläufe sind also auch dann meldepflichtig, wenn die Diagnose schon vor dem Inkrafttreten des LKRG NRW gestellt wurde.
Therapiemaßnahmen und Verläufe vor dem 1.4.2016 können freiwillig gemeldet werden. Sie erhalten jedoch keine Meldevergütung nach dem LKRG NRW oder auf Grundlage der Satzung des Landeskrebsregister NRW.
Meldepflichtige Sachverhalte, die im Behandlungsverlauf einer Tumorerkrankung bekannt geworden oder durchgeführt worden sind, müssen innerhalb von sechs Wochen gemeldet werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der meldepflichtige Sachverhalt der meldepflichtigen Person bekannt geworden ist.
Meldungen an das Landeskrebsregister NRW sind ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Die Übermittlung via CD/DVD, USB-Stick u. ä. ist wegen der hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen und technologischen Sicherheitsbestimmungen ausgeschlossen.
Das LKR NRW stellt zum einen das browserbasierte Melderportal zur Verfügung, das im sicheren Netz der Telematik Infrastruktur betrieben wird und zum anderen die plattformunabhängige Java-Applikation EpiCan im sicheren Netz der KVen (SNK) zur Verfügung. Beide Anwendungen sind mit allen relevanten Schnittstellen kompatibel, die ADT/GEKID konfigurierte Dateien erzeugen.
Pathologen sind nicht von der Meldepflicht befreit, denn die Meldepflicht besteht auch für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt mit betroffenen Personen haben.
Ja, denn das Landeskrebsregister NRW führt alle Meldungen zu einer betroffenen Person zusammen und kann so die bestmöglichen Informationen zum Patienten erhalten. Nur durch die Bereitstellung aller Meldungen, kann ein vollständiges Bild der Tumorerkrankung und ihrer Behandlung entstehen.