Fragen zu Datenrückmeldungen
Laut Gesetz ist die meldepflichtige Person zur Beantragung und zum Erhalt der Verlaufsdaten berechtigt. Die meldepflichtige Person kann in dem Antragsdokument optional eine bevollmächtigte Person hinterlegen. Die meldepflichtige Person erhält nach Prüfung des Antrags und Erstellung der Datenrückmeldung eine E-Mail mit dem Link zum Downloadbereich. Das benötigte Passwort für die geschützte Datei wird der meldepflichtigen Person telefonisch mitgeteilt. Sollte eine bevollmächtigte Person in dem Antrag hinterlegt worden sein, erhält diese das Passwort per Telefon. Bitte beachten Sie die Informationen, die Sie von uns im Antragsprozess erhalten.
Eine Beantragung pro Hauptmeldestelle ist derzeit einmal pro Kalenderjahr möglich. Anträge darüber hinaus werden abgelehnt.
Die Auswertungen sind derzeit noch manuelle Prozesse. Aus diesem Grund planen Sie bitte eine mehrwöchige Bearbeitungszeit, bis zu 12 Wochen, seitens des LKR NRW ein und beantragen Sie die Daten rechtzeitig vor dem benötigten Termin.
Rechtlich können Ihnen nur Verlaufsdaten von Ihren gemeldeten Patienten zurückgespielt werden, von denen uns im LKR NRW kein Widerspruch vorliegt.
Die Anzahl dieser Fälle wird Ihnen in der Rückmeldung ausgewiesen. Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht des Patienten erhalten Sie auch auf unserer Internetseite https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/patienteninformation-und-patientenwiderspruch/
Denn wir sind weiterhin für die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Daten auf lückenlose und zeitnahe Meldungen von allen meldepflichtigen Einrichtungen angewiesen.