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Antrag zur Meldungsunterbrechung

Hinweis

Mit diesem Antrag können Sie die Meldungsübermittlung für 3 Monate stoppen.

Zur Genehmigung müssen Sie einen für das Krebsregister nachvollziehbaren Grund, der zur Unterbrechung führt, angeben.
Nach Ablauf von 3 Monaten ist die Meldetätigkeit umgehend aufzunehmen. Eine Verlängerung über einen neuen Antrag ist nur in besonderen Fällen möglich.

Antrag zur befristeten Meldungsunterbrechung

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.

Grund des Antrags / zwingende Erläuterungen Hinweis

Erklären Sie genau, warum Sie die Meldungsübermittlung in den nächsten 3 Monaten nicht durchführen können.
Ihre Begründung muss klar und verständlich sein, damit das Krebsregister den Antrag genehmigen kann.


Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Hinweise & Informationen zum Antrag

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung einer Befristeten Meldungsunterbrechung

(Stand: 14.08.2026)

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Umstände einer Befristeten Meldeunterbrechung für die Dauer von drei Monaten aus technischen und/oder organisatorischen Gründen. Die Notwendigkeit, eine Regelung zur Befristeten Meldeunterbrechung zu schaffen, ergibt sich aus der Meldestellenpraxis, die in Ausnahmefällen das befristete Aussetzen der Meldetätigkeit begründet.

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen für die Meldetätigkeit vor dem Hintergrund der Meldepflicht und das Einhalten von Meldefristen bilden u.a. §§ 12, 15 und 25 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die Beantragung einer Befristeten Meldeunterbrechung sind die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

Darüber hinaus muss ein  Antrag zwingend mit einer Begründung im Freitextfeld des Antrages versehen sein. Dieser ist so ausführlich und aussagekräftig zu formulieren, dass der Sachgrund für die “Befristete Meldungsunterbrechung”  für das LKR NRW nachvollziehbar wird. Anträge ohne bzw. ohne nachvollziehbaren Sachgrund können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt.

4. Wirkung der Befristeten Meldungsunterbrechung

Die Befristete Meldungsunterbrechung wird nach Antragsprüfung einmalig für die Dauer von drei Monaten gewährt und nicht automatisch verlängert.
Während der Geltungsdauer der Befristeten Meldungsunterbrechung hat die Meldestelle die Pflicht, die der Befristeten Meldungsunterbrechung zu Grunde liegenden Ursachen dauerhaft zu beseitigen.

Nach Ablauf der Befristeten Meldungsunterbrechung hat die Meldestelle die Meldetätigkeit ohne Erinnerung durch das LKR NRW aufzunehmen und alle Meldungen, die während der Befristeten Meldungsunterbrechung entstanden sind, unverzüglich an das LKR NRW zu melden.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Befristeten Meldungsunterbrechung besteht nicht.

 

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld