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Patienteninformation und Widerspruch

Ihr Arzt ist bei der Diagnose einer Krebserkrankung gesetzlich verpflichtet, Ihre persönlichen und klinischen Daten dem Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) zu melden. Der Arzt muss Sie über die Meldung der Daten unterrichten und Ihnen ein Patienteninformationsblatt aushändigen, das vom LKR NRW zur Verfügung gestellt wird.

Das Patienteninformationsblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung. Darin wird über die Arbeit des Landeskrebsregisters NRW und die Rechte von Betroffenen informiert.

Betroffene Patienten können nicht der Verarbeitung der verschlüsselten Daten widersprechen, sondern lediglich der Speicherung des Identitäts-Chiffrates, das die Rückführung auf ihre Identitätsdaten ermöglicht (§ 13 LKRG NRW). Dies ist auch nachträglich möglich. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Antragsunterlagen stellt das LKR NRW zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie, dass die Erhebung des Widerspruchs zur Folge hat,

  • dass Ihre Daten nicht den behandelnden Ärzten sowie Kliniken zur Verfügung gestellt werden können.
  • dass wir Sie nicht kontaktieren können, um Ihnen die Teilnahme z. B. an einer Befragungsstudie zur Lebensqualität von Krebspatienten zu ermöglichen.

Sofern Sie nicht von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, können Sie jederzeit erfahren, ob und welche Eintragungen zu Ihrer Person im Landeskrebsregister NRW gespeichert sind (§ 19 LKRG NRW).

Darüber hinaus können Patienten bei ihrem behandelnden Arzt die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten verlangen (§ 20 LKRG NRW). Hierzu ist ein Antrag bei dem behandelnden Arzt zu stellen, der den Berichtigungsanspruch überprüft und die Korrektur durch das LKR NRW veranlasst.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit per E-Mail an patienten(at)krebsregister.nrw.de wenden.