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Patienteninformation

Das Landeskrebsregistergesetz NRW schreibt eine Meldepflicht auf Grundlage des Landeskrebsregistergesetzes § 12 für alle vor, die Krebs behandeln. Auf dieser Grundlage werden persönliche und klinische Daten an das Landeskrebsregister NRW gemeldet.

Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt oder das medizinische Fachpersonal muss Sie einmalig über die Meldung der Daten an das Landeskrebsregister NRW unterrichten und Ihnen ein Patienteninformationsblatt aushändigen, das vom LKR NRW zur Verfügung gestellt wird.

Das Patienteninformationsblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Darin wird ausführlich über die Arbeit des Landeskrebsregisters NRW und die Rechte von Betroffenen informiert.

Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, welche Studien mit Krebsregisterdaten möglich sind, informieren Sie sich unter der Überschrift „Publikationen“. Hier finden Sie aktuelle Studien, die u. a. mit Daten aus dem Landeskrebsregister NRW durchgeführt wurden. Die Erkenntnisse aus diesen Studien ermöglichen die kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität bei der Behandlung vor Krebserkrankungen.