Hinweis
Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.
Hinweis
E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.
Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.
- diese Person entfernen
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