Antragsart - Bitte auswählen - Neuanlage Korrektur Deaktivierung Berechtigung einer weiteren Meldestelle
Meldestellen-ID (MSID) * Hinweis
Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6stellige Meldestellen-Nummer anzugeben, für die Sie Ergänzungen/Änderungen an Personen vornehmen möchten.
Bezeichnung der Einrichtung / Abteilung * Hinweis
Bitte geben Sie hier Ihre "Einrichtungsbezeichnung" ein. Die Meldestellen-ID und die Bezeichnung nutzt das LKR NRW zur Verifizierung des Antrags.
Geschlecht * - bitte auswählen - weiblich männlich divers
Titel
Vorname *
Nachname *
Position / Abteilung *
Lebenslange Arztnummer (*) Hinweis
Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich. Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.
Telefon (Festnetz) (*)
Telefon (Mobil) (*)
E-Mail * Hinweis
E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.
Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist. Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.
Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen. Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben. Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.
Meldepflichtige Person Hinweis
Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden. Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht: Redaktioneller Hinweis Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen. Im Krankenhaus: Mitglieder der Krankenhausleitung/Krankenhausbetriebsleitung in ihrer Eigenschaft als kaufmännischer oder medizinischer Geschäftsführer, kaufmännische Klinikleiter, der Ärztliche Direktor des Krankenhauses; die jeweilige Person muss über die Homepage (Internetauftritt) der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Krankenhausleitung identifiziert werden können Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter; die jeweilige Person muss über die Homepage (Internetauftritt) der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der MVZ-Leitung identifiziert werden können In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt
Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person
Portal-Verantwortliche(r) Hinweis
Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden. Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.
Arzt / Ärztin Hinweis
Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung mindestens einmal vergeben werden. Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.
Benutzer Hinweis
Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden. Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal. In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig. Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.
Empfänger Gutschriftsbelege Hinweis
Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden. Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.
Autorisierte Person klinische Auswertung Hinweis
Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden. Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.
Benutzer für alle Abteilungen Hinweis
Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.
- diese Person entfernen
+ Person hinzufügen
Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an. Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘. Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten: Redaktioneller Hinweis Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen. Im Krankenhaus: Mitglieder der Krankenhausleitung/Krankenhausbetriebsleitung in ihrer Eigenschaft als kaufmännischer oder medizinischer Geschäftsführer, kaufmännische Klinikleiter, der Ärztliche Direktor des Krankenhauses; die jeweilige Person muss über die Homepage (Internetauftritt) der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Krankenhausleitung identifiziert werden können Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter; die jeweilige Person muss über die Homepage (Internetauftritt) der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der MVZ-Leitung identifiziert werden können In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen
Telefon *
E-Mail *
Bemerkung Hinweis
Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Anfrage für Newsletter
Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.
Kenntnisnahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen * Hinweis
Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.
(Stand: 26.06.2024)
Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.
Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle bilden u.a. §§ 12 und 15 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).
Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:
Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen
Alle Anträge sind schriftlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen. Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.
Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW zu stellen.Änderungen an Bankverbindungsdaten (IBAN) zu einer bestehenden Meldestelle, werden frühestens am Folgetag der Durchführung der Änderung wirksam.
Bochum, Juni 2024
Kenntnisnahme zur Datenverarbeitung *
Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.
Eingaben prüfen
* Plichtfeld
(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben
Geschlecht - bitte auswählen - weiblich männlich divers
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