Anträge für Personendaten zu Meldestellen

Antrag zur Neuanlage von Personendaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6stellige Meldestellen-Nummer anzugeben, für die Sie Ergänzungen/Änderungen an Personen vornehmen möchten.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre "Einrichtungsbezeichnung" ein.
Die Meldestellen-ID und die Bezeichnung nutzt das LKR NRW zur Verifizierung des Antrags.

Personendaten





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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- diese Person entfernen





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Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
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Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
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Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
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Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
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Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Korrektur von Personendaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6stellige Meldestellen-Nummer anzugeben, für die Sie Ergänzungen/Änderungen an Personen vornehmen möchten.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre "Einrichtungsbezeichnung" ein.
Die Meldestellen-ID und die Bezeichnung nutzt das LKR NRW zur Verifizierung des Antrags.

Personendaten





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

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Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
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Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Pathologie - Leiter/in des Instituts
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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Pathologie - Leiter/in des Instituts
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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
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Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Deaktivierung von Personendaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6stellige Meldestellen-Nummer anzugeben, für die Sie Ergänzungen/Änderungen an Personen vornehmen möchten.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre "Einrichtungsbezeichnung" ein.
Die Meldestellen-ID und die Bezeichnung nutzt das LKR NRW zur Verifizierung des Antrags.

Personendaten



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Berechtigung einer weiteren Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6stellige Meldestellen-Nummer anzugeben, für die Sie Ergänzungen/Änderungen an Personen vornehmen möchten.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre "Einrichtungsbezeichnung" ein.
Die Meldestellen-ID und die Bezeichnung nutzt das LKR NRW zur Verifizierung des Antrags.

Personendaten



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


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Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht.
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben