Anträge für Meldestellen
Die Antragsart definiert den Zweck Ihres Antrags.
Neuanlage ist zu wählen, wenn Sie sich erstmalig für das Melden von Krebsmeldungen registrieren wollen. Das LKR NRW vergibt daraufhin u.a. Ihre einrichtungsbezogene Meldestellen-Nummer (Melder-ID/MSID).
Korrektur ist zu wählen, wenn Sie bereits über eine Meldestelle verfügen und Angaben, wie z.B. eine neue Kontoverbindung, mitteilen möchten. Eine Änderung an Personen/Mitarbeitern können in dieser Antragsart nicht vorgenommen werden. Im Korrekturantrag sind neben den Angaben zur Identifizierung einer Meldestelle nur die zu ändernden Angaben aufzuführen. Die Angaben, die im Antrag nicht aufgeführt sind, bleiben in den Stammdaten des LKR NRW unverändert.
Deaktivierung ist zu wählen, wenn Sie Ihre Meldestellen von der Meldungsübermittlung ausschließen wollen/müssen. Der Grund für die Deaktivierung ist zu benennen.
Aktualisierung ist zu wählen, wenn Sie zahlreiche Änderungen an Ihren Angaben vornehmen lassen möchten. Dies können sowohl Änderungen/Ergänzungen an Personen/Mitarbeitern sein, als auch Angaben zu Ihrer Einrichtung, wie z.B. eine Kontoverbindung. Beachten Sie, dass fast alle Angaben Pflichtfelder darstellen. Der Antrag aktualisiert sämtliche Daten Ihrer Meldestelle. Sämtliche im Antrag nicht aufgeführten Personen zu Ihrer Meldestelle werden aus unseren Systemen entnommen.