Anträge für Meldestellen

Hinweis

Die Antragsart definiert den Zweck Ihres Antrags.

Neuanlage ist zu wählen, wenn Sie sich erstmalig für das Melden von Krebsmeldungen registrieren wollen. Das LKR NRW vergibt daraufhin u.a. Ihre einrichtungsbezogene Meldestellen-Nummer (Melder-ID/MSID).

Korrektur ist zu wählen, wenn Sie bereits über eine Meldestelle verfügen und Angaben, wie z.B. eine neue Kontoverbindung, mitteilen möchten. Eine Änderung an Personen/Mitarbeitern können in dieser Antragsart nicht vorgenommen werden. Im Korrekturantrag sind neben den Angaben zur Identifizierung einer Meldestelle nur die zu ändernden Angaben aufzuführen. Die Angaben, die im Antrag nicht aufgeführt sind, bleiben in den Stammdaten des LKR NRW unverändert.

Deaktivierung ist zu wählen, wenn Sie Ihre Meldestellen von der Meldungsübermittlung ausschließen wollen/müssen. Der Grund für die Deaktivierung ist zu benennen.

Aktualisierung ist zu wählen, wenn Sie zahlreiche Änderungen an Ihren Angaben vornehmen lassen möchten. Dies können sowohl Änderungen/Ergänzungen an Personen/Mitarbeitern sein, als auch Angaben zu Ihrer Einrichtung, wie z.B. eine Kontoverbindung. Beachten Sie, dass fast alle Angaben Pflichtfelder darstellen. Der Antrag aktualisiert sämtliche Daten Ihrer Meldestelle. Sämtliche im Antrag nicht aufgeführten Personen zu Ihrer Meldestelle werden aus unseren Systemen entnommen.

Antrag zur Anlage einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Bei der Beantragung einer weiteren Abteilungsmeldestelle muss hier die 6stellige Meldestellen-Nummer des Krankenhauses angegeben werden (Hauptmeldestelle).
Beachten Sie hierbei, dass Pathologien eines Krankenhauses nach LKR NRW Vorgaben nicht als Abteilung geführt werden dürfen. Diese sind als eigene Einrichtungsart darzustellen.

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Praxis passende Art aus.

Bei einer Praxisgemeinschaft ist pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) eine eigene Meldestelle zu beantragen.

Bei einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis) wird im Regelfall die Meldestelle gesamthaft für die Praxis vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

Bei ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) ist pro Standort eine Meldestelle zu beantragen. Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige IK-Nummer Ihrer Einrichtung an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) des Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort ‚Postfach‘ einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.
Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Die Angabe wird für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege erforderlich.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Aktualisierung“ verpflichtend.

Hinweis

Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütungen zu Meldungen werden, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen

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Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.
Die Person muss den Antrag zusätzlich unterschreiben.
Bei einer Neuanlage bzw. bei einer Aktualisierung muss der Antragsteller die Rolle der meldepflichtigen Person entsprechen.
Bei den Antragsarten "Korrektur" und "Deaktivierung" ist die Rolle "Portalverantwortlicher" ausreichend.

Meldepflichtige Personen im Sinne des LKR NRW sind:

Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt








Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle

(Stand: 25.03.2024)

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle bilden u.a. §§ 12 und 15 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle  ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen

 

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind schriftlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen. Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.

 

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW zu stellen.
Änderungen an Bankverbindungsdaten (IBAN) zu einer bestehenden Meldestelle, werden frühestens am Folgetag der Durchführung der Änderung wirksam.
 

Bochum, März 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Korrektur einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige IK-Nummer Ihrer Einrichtung an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) des Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort ‚Postfach‘ einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.
Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Die Angabe wird für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege erforderlich.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Aktualisierung“ verpflichtend.

Hinweis

Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütungen zu Meldungen werden, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.
Die Person muss den Antrag zusätzlich unterschreiben.
Bei einer Neuanlage bzw. bei einer Aktualisierung muss der Antragsteller die Rolle der meldepflichtigen Person entsprechen.
Bei den Antragsarten "Korrektur" und "Deaktivierung" ist die Rolle "Portalverantwortlicher" ausreichend.

Meldepflichtige Personen im Sinne des LKR NRW sind:

Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt








Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle

(Stand: 25.03.2024)

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle bilden u.a. §§ 12 und 15 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle  ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen

 

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind schriftlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen. Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.

 

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW zu stellen.
Änderungen an Bankverbindungsdaten (IBAN) zu einer bestehenden Meldestelle, werden frühestens am Folgetag der Durchführung der Änderung wirksam.
 

Bochum, März 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Deaktivierung einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Deaktivierungsgrund * Hinweis

Mit der Deaktivierung der Meldestelle entfällt die Möglichkeit zur Übermittlung von Meldungen. Da das Melden eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, ist die Angabe eines Grundes zwingend erforderlich. Wählen Sie daher Ihren Grund aus den 5 verschiedenen Optionen aus. Sofern Zusatzangaben für den Grund gefordert sind, sind diese im Bemerkungsfeld zu hinterlegen.

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.
Die Person muss den Antrag zusätzlich unterschreiben.
Bei einer Neuanlage bzw. bei einer Aktualisierung muss der Antragsteller die Rolle der meldepflichtigen Person entsprechen.
Bei den Antragsarten "Korrektur" und "Deaktivierung" ist die Rolle "Portalverantwortlicher" ausreichend.

Meldepflichtige Personen im Sinne des LKR NRW sind:

Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt








Sonstiges

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle

(Stand: 25.03.2024)

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle bilden u.a. §§ 12 und 15 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle  ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen

 

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind schriftlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen. Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.

 

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW zu stellen.
Änderungen an Bankverbindungsdaten (IBAN) zu einer bestehenden Meldestelle, werden frühestens am Folgetag der Durchführung der Änderung wirksam.
 

Bochum, März 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zum Melderportal-Transfer

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Praxis passende Art aus.

Bei einer Praxisgemeinschaft ist pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) eine eigene Meldestelle zu beantragen.

Bei einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis) wird im Regelfall die Meldestelle gesamthaft für die Praxis vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

Bei ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) ist pro Standort eine Meldestelle zu beantragen. Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige IK-Nummer Ihrer Einrichtung an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) des Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort ‚Postfach‘ einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.
Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Die Angabe wird für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege erforderlich.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Aktualisierung“ verpflichtend.

Hinweis

Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütungen zu Meldungen werden, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
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In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

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Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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- diese Person entfernen

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Antragsteller







Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle

(Stand: 25.03.2024)

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle bilden u.a. §§ 12 und 15 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle  ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen

 

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind schriftlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen. Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.

 

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW zu stellen.
Änderungen an Bankverbindungsdaten (IBAN) zu einer bestehenden Meldestelle, werden frühestens am Folgetag der Durchführung der Änderung wirksam.
 

Bochum, März 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Aktualisierung einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Bei der Beantragung einer weiteren Abteilungsmeldestelle muss hier die 6stellige Meldestellen-Nummer des Krankenhauses angegeben werden (Hauptmeldestelle).
Beachten Sie hierbei, dass Pathologien eines Krankenhauses nach LKR NRW Vorgaben nicht als Abteilung geführt werden dürfen. Diese sind als eigene Einrichtungsart darzustellen.

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Praxis passende Art aus.

Bei einer Praxisgemeinschaft ist pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) eine eigene Meldestelle zu beantragen.

Bei einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis) wird im Regelfall die Meldestelle gesamthaft für die Praxis vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

Bei ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) ist pro Standort eine Meldestelle zu beantragen. Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“.

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige IK-Nummer Ihrer Einrichtung an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) des Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort ‚Postfach‘ einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.
Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Die Angabe wird für die Erstellung sachgerechter Gutschriftbelege erforderlich.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Aktualisierung“ verpflichtend.

Hinweis

Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütungen zu Meldungen werden, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
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Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen






Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 999999999 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogene Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Aktualisierung" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:
Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen. Dies gilt nicht für Neuanlagen bzw. Aktualisierungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle - mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abteilung - mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen oBDS-Dateien mit vollständigen Meldungen aus ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versenden.


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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail/Post die Gutschriftbelege zu den Meldevergütungen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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- diese Person entfernen

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Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.
Die Person muss den Antrag zusätzlich unterschreiben.
Bei einer Neuanlage bzw. bei einer Aktualisierung muss der Antragsteller die Rolle der meldepflichtigen Person entsprechen.
Bei den Antragsarten "Korrektur" und "Deaktivierung" ist die Rolle "Portalverantwortlicher" ausreichend.

Meldepflichtige Personen im Sinne des LKR NRW sind:

Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
In der niedergelassenen Praxis: der/die Praxisinhaber
In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt








Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle

(Stand: 25.03.2024)

 

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

 

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle bilden u.a. §§ 12 und 15 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

 

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag) von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten:

  • Im Krankenhaus: der Kaufmännische Geschäftsführer/Vorstand
  • Im MVZ: der Geschäftsführer bzw. der Ärztliche Leiter
  • In der niedergelassenen Praxis: der Praxisinhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: der Institutsleiter/der Praxisinhaber
  • In einer Screening-Einheit: der Programmverantwortliche Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag), können auch von der/-n Person/-en gestellt werden, die mit der Rolle ‚Portal-Verantwortlicher‘ versehen ist/sind. Ausgenommen ist hiervon die Antragsart "Aktualisierung" von Meldestellendaten sowie die erstmalige Zuordnung der Rolle  ‚Portal-Verantwortlicher‘ bei Personenanträgen

 

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind schriftlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen. Alle Anträge sind - unterschrieben von der meldepflichtigen Person - per Post/Mail an das LKR NRW zu übermitteln.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben sind, werden abgelehnt.

 

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW zu stellen.
Änderungen an Bankverbindungsdaten (IBAN) zu einer bestehenden Meldestelle, werden frühestens am Folgetag der Durchführung der Änderung wirksam.
 

Bochum, März 2024

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben