Anträge für Meldestellen

Hinweis

Die Antragsart definiert den Zweck Ihres Antrags.

Neuanlage ist zu wählen, wenn Sie sich erstmalig für das Melden von Krebsmeldungen registrieren wollen. Das LKR NRW vergibt daraufhin u.a. Ihre einrichtungsbezogene Meldestellen-Nummer (Melder-ID/MSID).

Korrektur ist zu wählen, wenn Sie bereits über eine Meldestelle verfügen und Angaben, wie z.B. eine neue Kontoverbindung, mitteilen möchten. Eine Änderung an Personen/Mitarbeitern können in dieser Antragsart nicht vorgenommen werden. Im Korrekturantrag sind neben den Angaben zur Identifizierung einer Meldestelle nur die zu ändernden Angaben aufzuführen. Die Angaben, die im Antrag nicht aufgeführt sind, bleiben in den Stammdaten des LKR NRW unverändert.

Deaktivierung ist zu wählen, wenn Sie Ihre Meldestellen von der Meldungsübermittlung ausschließen wollen/müssen. Der Grund für die Deaktivierung ist, zu benennen.

Melderportal-Transfer ist zu wählen, wenn Sie bereits über eine Meldestelle verfügen, heute über die Software Epican melden und auf das Melderportal des LKR wechseln wollen.
Die Antragsart ist aktuell nicht für Krankenhäuser vorgesehen.
Für den Wechsel von Krankenhäusern auf das Melderportal kommen wir proaktiv auf ihr Haus zu.
Beachten Sie zusätzlich, dass bei einem Transfer sämtliche im Antrag nicht aufgeführten Personen zu Ihrer Meldestelle aus unseren Stammdaten entnommen werden.

Antrag zur Anlage einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Bei der Beantragung einer weiteren Abteilungsmeldestelle muss hier die 6stellige Meldestellen-Nummer des Krankenhauses angegeben werden (Hauptmeldestelle).

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Praxis passende Art aus.

Bei einer Praxisgemeinschaft ist pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) eine eigene Meldestelle zu beantragen.

Bei einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis) wird im Regelfall die Meldestelle gesamthaft für die Praxis vergeben.

Bei ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) ist pro Standort eine Meldestelle zu beantragen. Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre 9-stellige IK-Nummer an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) Ihres Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort 'Postfach' einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre.

Hinweis

Für die Erstellung der Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.

Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Ihre Angabe wird für die Gutschriftbelege verwendet.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Melderportal-Transfer“ verpflichtend.

Hinweis

Geben Sie bitte hier die IBAN, die das LKR NRW für Ihre Einrichtung verwenden soll, an.
Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütung von Meldungen unabhängig vom Leistungsdatum werden immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen

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Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Korrektur einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre 9-stellige IK-Nummer an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) Ihres Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort 'Postfach' einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre.

Hinweis

Für die Erstellung der Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.

Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Ihre Angabe wird für die Gutschriftbelege verwendet.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Melderportal-Transfer“ verpflichtend.

Hinweis

Geben Sie bitte hier die IBAN, die das LKR NRW für Ihre Einrichtung verwenden soll, an.
Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütung von Meldungen unabhängig vom Leistungsdatum werden immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Deaktivierung einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Deaktivierungsgrund * Hinweis

Mit der Deaktivierung der Meldestelle entfällt die Möglichkeit zur Übermittlung von Meldungen. Da das Melden eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, ist die Angabe eines Grund zwingend erforderlich. Wählen Sie daher Ihren Grund aus den 5 verschiedenen Option aus. Sofern Zusatzangaben für den Grund gefordert sind, sind diese im Bemerkungsfeld zu hinterlegen.

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zum Melderportal-Transfer

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Einrichtung passende Art aus.
Die Einrichtungsart ist nachträglich für eine vergebene Meldestelle nicht mehr änderbar.
Die Einrichtungsart steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Hier ist Ihre von LKR NRW vergebene 6-stellige Meldestellen-Nummer anzugeben.

Hinweis

Bitte wählen Sie über die Auswahlbox Ihre zu Ihrer Praxis passende Art aus.

Bei einer Praxisgemeinschaft ist pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) eine eigene Meldestelle zu beantragen.

Bei einer BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis) wird im Regelfall die Meldestelle gesamthaft für die Praxis vergeben.

Bei ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) ist pro Standort eine Meldestelle zu beantragen. Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“.

Hinweis

Hier ist die Bezeichnung (Name der Praxis oder Einrichtung) anzugeben.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz und für Angaben auf den Gutschriftbelegen verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner“.

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre 9-stellige IK-Nummer an.

Hinweis

Bitte geben Sie hier Ihre 9-stellige Betriebsstätten-Nummer (BSNR) Ihres Standortes an.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier das Wort 'Postfach' einzutragen.

Hinweis

Falls Ihre Einrichtung postalisch nur über ein Postfach zu erreichen ist, ist hier die Nummer des Postfaches einzutragen.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Informationen zur Abrechnung von Gutschriften unter www.landeskrebsregister.nrw oder in der Melderbroschüre.

Hinweis

Für die Erstellung der Gutschriftbelege benötigen wir zwingend die Angabe der Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID).
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuer-ID im separaten Feld, kann die Steuernummer in diesem Feld entfallen.

Speziell wenn Ihre Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, geben Sie bitte hier die persönliche Steuernummer eines Ihrer Kassensitzträgers an.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, so ist diese hier zu hinterlegen. Ihre Angabe wird für die Gutschriftbelege verwendet.
Die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist bei einer Neuanlage oder bei der Antragsart „Melderportal-Transfer“ verpflichtend.

Hinweis

Geben Sie bitte hier die IBAN, die das LKR NRW für Ihre Einrichtung verwenden soll, an.
Über dieses Konto erfolgt die Überweisung der Gutschriften (Vergütungen). Bitte beachten Sie, dass das LKR NRW nur eine Bankverbindung berücksichtigt. Eine Änderung greift frühestens am Folgetag der Antragsbearbeitung bzw. zu einem von Ihnen definierten Termin in der Zukunft. Vergütung von Meldungen unabhängig vom Leistungsdatum werden immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen.


Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
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Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





Hinweis

Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


- diese Person entfernen





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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

Angabe zur Funktion

Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
MVZ - Geschäftsführer
Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
Screeningeinheit - Programmverantwortliche(r)

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
Sie dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Krankenkassen.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“
muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.


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Die Angabe der lebenslangen Arztnummern ist nur für Personen, die die Rolle „Arzt“ innehaben, erforderlich.
Die LANR dient dem LKR NRW für die Verrechnung mit den Kostenträgern. Bei Krankenhaus-Ärzten ist die Angabe nicht erforderlich. Hier können Sie das Feld mit 000000000 belegen.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Bitte beachten Sie, dass im LKR NRW eine Mailadresse immer genau einer Person zugeordnet ist.
Daher ist auf „Sammelaccounts“, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten.
Sofern keine personenbezogen Emailadresse vergeben werden kann, können Sie diese Mailadresse nur für eine Person verwenden.

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Bitte nachfolgend die Funktionen/Rollen der Person für das Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW festlegen.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen innehaben.

Bei der Antragsart "Neuanlage" und "Melderportal-Transfer" einer Meldestelle müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mit Ausnahme der Rolle "Arzt" und "Benutzer für alle Abteilungen" bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" mindestens einmal zugeordnet werden.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die angegebene(n) Person(en) sind für das LKR der zentrale Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Meldepflicht geht:
Praxis - Praxisinhaber
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Krankenhaus - Ärztlicher Direktor
Pathologie - Leiter/in des Instituts
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muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle sind für das LKR NRW die zentralen Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für diese Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten Krankenhaus oder Krankenhaus-Abt. mindestens einmal vergeben werden.
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Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind Sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.
Die Erfassung kann manuell im Portal erfolgen. Alternativ können diese Personen ADT-GEKID-Dateien mit vollständigen Meldungen aus Ihren „Vorsystemen“ (Krankenhausinformationssystem, Praxissystem etc.) über das Portal versendet.

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Die Person(en) werden per Mail/Post über den Gutschriftversand informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail/Post über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

Hinweis

Tragen Sie hier die Person Ihrer Einrichtung ein, die Anträge für das LKR genehmigen darf. Dies muss eine Person sein, die im LKR für die Meldestelle als Meldepflichtige Person oder als Portalverantwortliche(r) benannt ist.
Der Antrag muss zusätzlich im Nachgang vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen werden.

Hinweis

Bitte geben Sie hier die Emailadresse des Antragsstellers an.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


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(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben