1. Sprung zur Servicenavigation
  2. Sprung zur Hauptnavigation
  3. Sprung zur Suche
  4. Sprung zum Inhalt
  5. Sprung zum Footer

Anträge für Meldestellen

Hinweis

Es gibt fünf Arten zu Meldestellenanträgen:

Neuanlage
Wählen Sie dies, wenn Sie Ihre Einrichtung erstmalig für das Melden registrieren wollen. Sie erhalten dann eine eigene Nummer (Meldestellen-ID) unter der sie Ihre Meldungen übertragen und sich in das Melderportal LKR NRW einloggen können.

Korrektur
Wählen Sie dies, wenn Sie schon als Meldestelle registriert sind und nur wenige Dinge ändern möchten. Zum Beispiel eine Bekanntgabe einer neuen Bankverbindung. Beschränken Sie sich ausschließlich auf die zu ändernden Angaben. Personenzuordnungen sind über diese Antragsart nicht änderbar.

Deaktivierung
Wählen Sie dies, wenn Sie Ihre Meldestelle auflösen möchten. Sie müssen dazu einen Grund angeben, z.B. Aufgabe der Praxis.

Aktualisierung
Wählen Sie dies, wenn Sie viele Angaben auf einmal ändern möchten. Zum Beispiel Personen-Zuordnungen und die Bankverbindung.
Achtung: Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden. Der Antrag ändert alle Daten Ihrer Meldestelle. Personen, die Sie hier nicht mit aufführen, werden aus Ihrer Meldestellen entfernt.

Melderportal-Transfer
Wählen Sie dies, wenn Ihre Einrichtung bereits im LKR NRW registriert ist. Sie aber noch nie Meldungen über das Melderportal LKR NRW erfasst oder übertragen haben und Zugänge zum Portal benötigen.

Antrag zur Anlage einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Wählen Sie aus der Liste die Art, die zu Ihrer Einrichtung passt.
Wichtig: Diese Auswahl können Sie später nicht mehr ändern. Bitte prüfen Sie also genau, was zutrifft.
Die Angabe steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Bei der Beantragung einer weiteren Abteilungsmeldestelle muss hier die 6stellige Meldestellen-Nummer des Krankenhauses angegeben werden (Hauptmeldestelle).
Beachten Sie hierbei, dass Pathologien eines Krankenhauses nach LKR NRW Vorgaben nicht als Abteilung geführt werden dürfen. Diese sind als eigene Einrichtungsart darzustellen.

Hinweis

Bitte wählen Sie aus, welche Art von Praxis Ihrer Einrichtung entspricht.

Praxisgemeinschaft
Pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) ist eine eigene Meldestelle zu beantragen.

BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis)
Im Regelfall wird für Praxis gesamthaft eine Meldestelle vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“ und beantragen aber pro Standort (Betriebsstätte) eine eigene Meldestelle.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz, z.B. für den postalischen Weg und für Angaben auf den Gutschriftbelegen, verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner".

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (IK-Nummer/IKNR) ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (BSNR) des Standortes ein.
Dies kann auch eine Neben-Betriebstättennummer (NBSNR) sein.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier das Wort „Postfach“.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier die Nummer des Postfachs.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Die folgenden Formularangaben werden für eine spätere Meldungsvergütung benötigt.
Informationen hierzu finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw/melder/abrechnung/ oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) besitz, können Sie dieses Feld leer lassen. Andernfalls tragen Sie die Steuernummer der Einrichtung ein.
Verfügt Ihre Einrichtung über keine eigene Steuernummer ist die persönliche Steuernummer
des Praxisinhabers/-teilhaber einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, ist diese hier einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Krebsmeldung sind bedingt vergütbar. Auf das Konto, was Sie hier eintragen, überweist das LKR NRW die entsprechenden Meldungsvergütungen.
Wichtig: Das LKR NRW verwaltet nur eine Bankverbindung. Eine Änderung wirkt frühestens ab dem Folgetag der Antragsumsetzung durch das LKR NRW.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass Vergütungen zu Meldungen, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen werden.
Beachten Sie bei einer Deaktivierung einer Meldestelle auch, dass Vergütungen auch nach Deaktivierung/Stilllegung erfolgen können. Ein gültige Bankverbindung ist weiter sicherzustellen.
Weitere Information finden Sie auch in den Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle unter Punkt 5.


Hinweis

Tragen Sie hier die Angaben, die auch bei der Bank hinterlegt sind, ein.
Eine Übereinstimmung muss seit Einführung der Echtzeitprüfung gegeben sein.

Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem? *

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für einen Antrag zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Korrektur einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Wählen Sie aus der Liste die Art, die zu Ihrer Einrichtung passt.
Wichtig: Diese Auswahl können Sie später nicht mehr ändern. Bitte prüfen Sie also genau, was zutrifft.
Die Angabe steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung/Fachabteilung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz, z.B. für den postalischen Weg und für Angaben auf den Gutschriftbelegen, verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner".

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (IK-Nummer/IKNR) ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (BSNR) des Standortes ein.
Dies kann auch eine Neben-Betriebstättennummer (NBSNR) sein.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier das Wort „Postfach“.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier die Nummer des Postfachs.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Die folgenden Formularangaben werden für eine spätere Meldungsvergütung benötigt.
Informationen hierzu finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw/melder/abrechnung/ oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) besitz, können Sie dieses Feld leer lassen. Andernfalls tragen Sie die Steuernummer der Einrichtung ein.
Verfügt Ihre Einrichtung über keine eigene Steuernummer ist die persönliche Steuernummer
des Praxisinhabers/-teilhaber einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, ist diese hier einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Krebsmeldung sind bedingt vergütbar. Auf das Konto, was Sie hier eintragen, überweist das LKR NRW die entsprechenden Meldungsvergütungen.
Wichtig: Das LKR NRW verwaltet nur eine Bankverbindung. Eine Änderung wirkt frühestens ab dem Folgetag der Antragsumsetzung durch das LKR NRW.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass Vergütungen zu Meldungen, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen werden.
Beachten Sie bei einer Deaktivierung einer Meldestelle auch, dass Vergütungen auch nach Deaktivierung/Stilllegung erfolgen können. Ein gültige Bankverbindung ist weiter sicherzustellen.
Weitere Information finden Sie auch in den Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle unter Punkt 5.


Hinweis

Tragen Sie hier die Angaben, die auch bei der Bank hinterlegt sind, ein.
Eine Übereinstimmung muss seit Einführung der Echtzeitprüfung gegeben sein.

Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für einen Antrag zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Deaktivierung einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung/Fachabteilung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz, z.B. für den postalischen Weg und für Angaben auf den Gutschriftbelegen, verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner".

Deaktivierungsgrund * Hinweis

Mit der Deaktivierung der Meldestelle entfällt die Möglichkeit zur Übermittlung von Meldungen. Da das Melden eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, ist die Angabe eines Grundes zwingend erforderlich. Wählen Sie daher Ihren Grund aus den 5 verschiedenen Optionen aus. Sofern Zusatzangaben für den Grund gefordert sind, sind diese im Bemerkungsfeld zu hinterlegen.

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für einen Antrag zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zum Melderportal-Transfer

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Wählen Sie aus der Liste die Art, die zu Ihrer Einrichtung passt.
Wichtig: Diese Auswahl können Sie später nicht mehr ändern. Bitte prüfen Sie also genau, was zutrifft.
Die Angabe steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung/Fachabteilung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Bitte wählen Sie aus, welche Art von Praxis Ihrer Einrichtung entspricht.

Praxisgemeinschaft
Pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) ist eine eigene Meldestelle zu beantragen.

BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis)
Im Regelfall wird für Praxis gesamthaft eine Meldestelle vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“ und beantragen aber pro Standort (Betriebsstätte) eine eigene Meldestelle.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz, z.B. für den postalischen Weg und für Angaben auf den Gutschriftbelegen, verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner".

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (IK-Nummer/IKNR) ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (BSNR) des Standortes ein.
Dies kann auch eine Neben-Betriebstättennummer (NBSNR) sein.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier das Wort „Postfach“.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier die Nummer des Postfachs.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Die folgenden Formularangaben werden für eine spätere Meldungsvergütung benötigt.
Informationen hierzu finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw/melder/abrechnung/ oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) besitz, können Sie dieses Feld leer lassen. Andernfalls tragen Sie die Steuernummer der Einrichtung ein.
Verfügt Ihre Einrichtung über keine eigene Steuernummer ist die persönliche Steuernummer
des Praxisinhabers/-teilhaber einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, ist diese hier einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Krebsmeldung sind bedingt vergütbar. Auf das Konto, was Sie hier eintragen, überweist das LKR NRW die entsprechenden Meldungsvergütungen.
Wichtig: Das LKR NRW verwaltet nur eine Bankverbindung. Eine Änderung wirkt frühestens ab dem Folgetag der Antragsumsetzung durch das LKR NRW.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass Vergütungen zu Meldungen, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen werden.
Beachten Sie bei einer Deaktivierung einer Meldestelle auch, dass Vergütungen auch nach Deaktivierung/Stilllegung erfolgen können. Ein gültige Bankverbindung ist weiter sicherzustellen.
Weitere Information finden Sie auch in den Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle unter Punkt 5.


Hinweis

Tragen Sie hier die Angaben, die auch bei der Bank hinterlegt sind, ein.
Eine Übereinstimmung muss seit Einführung der Echtzeitprüfung gegeben sein.

Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem?

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Antragsteller







Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Aktualisierung einer Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Wählen Sie aus der Liste die Art, die zu Ihrer Einrichtung passt.
Wichtig: Diese Auswahl können Sie später nicht mehr ändern. Bitte prüfen Sie also genau, was zutrifft.
Die Angabe steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Bei der Beantragung einer weiteren Abteilungsmeldestelle muss hier die 6stellige Meldestellen-Nummer des Krankenhauses angegeben werden (Hauptmeldestelle).
Beachten Sie hierbei, dass Pathologien eines Krankenhauses nach LKR NRW Vorgaben nicht als Abteilung geführt werden dürfen. Diese sind als eigene Einrichtungsart darzustellen.

Hinweis

Bitte wählen Sie aus, welche Art von Praxis Ihrer Einrichtung entspricht.

Praxisgemeinschaft
Pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) ist eine eigene Meldestelle zu beantragen.

BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis)
Im Regelfall wird für Praxis gesamthaft eine Meldestelle vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“ und beantragen aber pro Standort (Betriebsstätte) eine eigene Meldestelle.

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung/Fachabteilung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz, z.B. für den postalischen Weg und für Angaben auf den Gutschriftbelegen, verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner".

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (IK-Nummer/IKNR) ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (BSNR) des Standortes ein.
Dies kann auch eine Neben-Betriebstättennummer (NBSNR) sein.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier das Wort „Postfach“.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier die Nummer des Postfachs.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Die folgenden Formularangaben werden für eine spätere Meldungsvergütung benötigt.
Informationen hierzu finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw/melder/abrechnung/ oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) besitz, können Sie dieses Feld leer lassen. Andernfalls tragen Sie die Steuernummer der Einrichtung ein.
Verfügt Ihre Einrichtung über keine eigene Steuernummer ist die persönliche Steuernummer
des Praxisinhabers/-teilhaber einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, ist diese hier einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Krebsmeldung sind bedingt vergütbar. Auf das Konto, was Sie hier eintragen, überweist das LKR NRW die entsprechenden Meldungsvergütungen.
Wichtig: Das LKR NRW verwaltet nur eine Bankverbindung. Eine Änderung wirkt frühestens ab dem Folgetag der Antragsumsetzung durch das LKR NRW.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass Vergütungen zu Meldungen, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen werden.
Beachten Sie bei einer Deaktivierung einer Meldestelle auch, dass Vergütungen auch nach Deaktivierung/Stilllegung erfolgen können. Ein gültige Bankverbindung ist weiter sicherzustellen.
Weitere Information finden Sie auch in den Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle unter Punkt 5.


Hinweis

Tragen Sie hier die Angaben, die auch bei der Bank hinterlegt sind, ein.
Eine Übereinstimmung muss seit Einführung der Echtzeitprüfung gegeben sein.

Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem? *

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für einen Antrag zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zum Melderportal-Transfer

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Wählen Sie aus der Liste die Art, die zu Ihrer Einrichtung passt.
Wichtig: Diese Auswahl können Sie später nicht mehr ändern. Bitte prüfen Sie also genau, was zutrifft.
Die Angabe steuert im LKR NRW nachgelagerte Prozesse.

Hinweis

Bei der Beantragung einer weiteren Abteilungsmeldestelle muss hier die 6stellige Meldestellen-Nummer des Krankenhauses angegeben werden (Hauptmeldestelle).
Beachten Sie hierbei, dass Pathologien eines Krankenhauses nach LKR NRW Vorgaben nicht als Abteilung geführt werden dürfen. Diese sind als eigene Einrichtungsart darzustellen.

Hinweis

Bitte wählen Sie aus, welche Art von Praxis Ihrer Einrichtung entspricht.

Praxisgemeinschaft
Pro Kassensitz (Arzt/Ärztin) ist eine eigene Meldestelle zu beantragen.

BAG (Berufsausübungsgemeinschaft; ehemals Gemeinschaftspraxis)
Im Regelfall wird für Praxis gesamthaft eine Meldestelle vergeben. Eine Vergabe von eigenen Meldestellen-IDs pro Arzt ist nicht erforderlich.

ÜBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Bitte wählen Sie auch für ÜBAG die Praxisart „BAG“ und beantragen aber pro Standort (Betriebsstätte) eine eigene Meldestelle.

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung/Fachabteilung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.
Diese wird für die allgemeine Korrespondenz, z.B. für den postalischen Weg und für Angaben auf den Gutschriftbelegen, verwendet.

Bei einer Praxis empfehlen wir die Fachrichtung mit zu integrieren, z.B. „Dermatologische Praxis am Wall – Dr. Mustermann & Partner".

Hinweis

















































Bitte treffen Sie hier Ihre passende Wahl aus der Liste. Eine Mehrfachauswahl ist möglich.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (IK-Nummer/IKNR) ein.

Hinweis

Tragen Sie hier die 9-stellige Nummer Ihrer Einrichtung (BSNR) des Standortes ein.
Dies kann auch eine Neben-Betriebstättennummer (NBSNR) sein.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier das Wort „Postfach“.

Hinweis

Wenn man Ihre Einrichtung nur über ein Postfach erreichen kann, schreiben Sie hier die Nummer des Postfachs.

Angaben zur Gutschriftsabrechnung

Die folgenden Formularangaben werden für eine spätere Meldungsvergütung benötigt.
Informationen hierzu finden Sie unter www.landeskrebsregister.nrw/melder/abrechnung/ oder in der Melderbroschüre des LKR NRW.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) besitz, können Sie dieses Feld leer lassen. Andernfalls tragen Sie die Steuernummer der Einrichtung ein.
Verfügt Ihre Einrichtung über keine eigene Steuernummer ist die persönliche Steuernummer
des Praxisinhabers/-teilhaber einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Sofern Ihre Einrichtung über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) verfügt, ist diese hier einzutragen.
Die Angabe ist für die Erstellung eines Gutschriftbelegs notwendig.

Hinweis

Krebsmeldung sind bedingt vergütbar. Auf das Konto, was Sie hier eintragen, überweist das LKR NRW die entsprechenden Meldungsvergütungen.
Wichtig: Das LKR NRW verwaltet nur eine Bankverbindung. Eine Änderung wirkt frühestens ab dem Folgetag der Antragsumsetzung durch das LKR NRW.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass Vergütungen zu Meldungen, unabhängig vom Leistungsdatum, immer über das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Konto überwiesen werden.
Beachten Sie bei einer Deaktivierung einer Meldestelle auch, dass Vergütungen auch nach Deaktivierung/Stilllegung erfolgen können. Ein gültige Bankverbindung ist weiter sicherzustellen.
Weitere Information finden Sie auch in den Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personen für eine Meldestelle unter Punkt 5.


Hinweis

Tragen Sie hier die Angaben, die auch bei der Bank hinterlegt sind, ein.
Eine Übereinstimmung muss seit Einführung der Echtzeitprüfung gegeben sein.

Angaben zu Ihrem Dokumentationssystem und zur Datenübermittlung



Erfolgt die Meldungsübermittlung aus Ihrem Dokumentationssystem? *

Können in der Datei aus dem Dokumentationssystem Meldungen weiterer Meldestellen enthalten sein? (*)

Personendaten






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Bei den Antragsarten "Neuanlage", "Aktualisierung" und "Melderportal-Transfer" müssen die nachfolgenden Funktionen/Rollen mindestens einer Person zugeordnet sein.
Ausnahme sind:

Rolle/Funktion "Arzt"
- muss bei den Einrichtungsarten "Krankenhaus" und Krankenhaus-Abteilung" nicht befüllt werden

Rolle/Funktion "Benutzer für alle Abteilungen"
- ist optional nur bei der Einrichtungsart "Krankenhaus" zu hinterlegen

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.


  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.



- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für einen Antrag zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

 


Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise an das LKR NRW ein.
Speziell bei einem Deaktivierungsantrag zur einer Meldestelle sind hier abhängig
vom Grund die geforderten Zusatzangaben (z.B. Angaben zum Nachfolger/-in) zu hinterlegen.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben