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Fragen zu Personenanträgen

Ich bin bereits für eine Meldestelle registriert und benötige den Zugriff/Zugang auf eine weitere Meldestelle. Dann müssen Sie sich lediglich für eine weitere Meldestelle freischalten lassen. Wählen Sie hierzu im Antrag (https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/meldestellenantraege/formular-fuer-personendaten-zu-meldestellen/) die Antragsart „Berechtigung einer weiteren Meldestelle“ aus und hinterlegen dort die neue, zusätzliche Meldestelle für die gewünschten Rollen.

Um Ihrer Meldestelle eine neue Person hinzuzufügen, füllen Sie bitte den Personenantrag ((https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/meldestellenantraege/formular-fuer-personendaten-zu-meldestellen/) mit der Antragsart „Neuanlage“ aus. Fügen Sie in dem Antrag die neue Person oder die neuen Personen hinzu und versehen Sie sie mit den entsprechenden Funktionen.

Bitte beachten Sie, dass für jede Person eine E-Mail-Adresse angegeben werden muss, die noch bei keiner anderen Person Ihrer Meldestelle hinterlegt ist. Andernfalls ist die Anlage oder Freigabe des Antrags nicht möglich.

Steht die Nachfolge bereits fest, tragen Sie die ausgeschiedene Person einfach im neuen Personenantrag im Feld „Bemerkung“ ein. Bitte ergänzen Sie dort den Namen, die Meldestellen-IDs und das Austrittsdatum.

Andernfalls können Sie auch den Antrag Personenantrag (https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/meldestellenantraege/formular-fuer-personendaten-zu-meldestellen/) mit der Antragsart „Deaktivierung“ ausfüllen. Falls die Person in mehreren Meldestellen hinterlegt ist, ergänzen Sie die weiteren Meldestellen-IDs bitte ebenfalls im Bemerkungsfeld.

Für bereits registrierte Personen im Landeskrebsregister NRW können weitere Rollen hinzugefügt werden. In diesem Fall wählen Sie den Antrag (https://www.landeskrebsregister.nrw/melder/meldestellenantraege/formular-fuer-personendaten-zu-meldestellen/) mit der Antragsart „Korrektur“ aus.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Antrag nicht nur die neuen Rollen, sondern insgesamt alle Rollen auswählen, die die Person nach der Antragsbearbeitung innehaben soll.