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Anträge für Personendaten zu Meldestellen

Antrag zur Neuanlage von Personendaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

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Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

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Personendaten






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

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Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
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• In einer Screening-Einheit:
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Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

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Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
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• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
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• In einer Screening-Einheit:
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In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

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Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

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Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



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Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

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Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

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Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen

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Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für die Beantragung Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘ sowie Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise/Angaben ein, die Sie dem LKR NRW mitteilen möchten.

 

Alle im Antrag aufgeführten Personen erhalten eine E-Mail mit dem Angebot, den Newsletter des Landeskrebsregisters NRW zu abonnieren.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Korrektur von Personendaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.

Personendaten






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen






Hinweis

Hinterlegen Sie hier für die zu beantragende Person die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene lebenslange Arztnummer (LANR), sofern Sie diese der Rolle "Arzt" zuordnen wollen.

Die Rolle "Arzt" und damit die LANR-Angabe steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergütung von Meldungen und dient zum Abgleich mit den GKV-Kostenträgern im ambulanten Kontext.
Für Krankenhaus-Meldestellen oder rein Privatarzt-Praxen ist die Angabe nicht relevant. Zur Verhinderung von Plausibilitätsfehlern bei der Antragsgenerierung hinterlegen Sie in diesem Fall die Angabe 999999999.



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen

+ Person hinzufügen

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für die Beantragung Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘ sowie Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise/Angaben ein, die Sie dem LKR NRW mitteilen möchten.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Deaktivierung von Personendaten

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.

Personendaten



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

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Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

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Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

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Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

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Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

- diese Person entfernen



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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

- diese Person entfernen



Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

- diese Person entfernen

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Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für die Beantragung Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘ sowie Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise/Angaben ein, die Sie dem LKR NRW mitteilen möchten.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben

Antrag zur Berechtigung einer weiteren Meldestelle

Angaben zur Einrichtung / Praxis

Hinweis

Geben Sie hier die 6-stellige Nummer Ihrer Einrichtung ein.
Diese wurde Ihnen im Rahmen der Registrierung als Meldestelle vom Krebsregister mitgeteilt.

Hinweis

Geben Sie hier den genauen Namen (Bezeichnung) Ihrer Praxis oder Einrichtung an.

Personendaten




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

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E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

  Hinweis

Die Person(en) mit der Rolle können Meldungen für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses erfassen und übertragen.

- diese Person entfernen




Hinweis

E-Mail bereits einer anderen Person im Antrag zugeordnet. E-Mail muss eindeutig einer Person zugeordnet sein.

Hinterlegen Sie hier eine E-Mailadresse für die Person.

Die Adresse dient u.a. als Login für das Melderportal LKR NRW.

Bitte beachten Sie, dass eine Mailadresse immer nur einer Person zugeordnet werden kann. Daher ist auf „Sammeladressen“ bzw. nicht personalisierte Adressen, wie z.B. praxis@derma-Mustermann.de idealerweise zu verzichten. Die Hinterlegung von privaten E-Mailadresse wird nicht empfohlen.

Angabe zur Funktion

Bitte legen Sie nachfolgend die Funktionen/Rollen für die Person fest, die diese im Melderportal bzw. für die Zusammenarbeit mit dem LKR NRW innehaben soll.

Eine Person kann dabei mehrere Funktionen/Rollen zugewiesen werden.

Beachten Sie, dass bei der Antragsart "Korrektur" alle Funktionen, die die Person nach Umsetzung des Antrags innehaben soll, anzugeben sind. D.h. bereits beantragte Funktionen sind erneut aufzuführen.

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Meldepflichte Person“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.

Die angegebene(n) Person(en) ist/sind für das LKR NRW der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Nachfragen bei der Erfüllung der Meldepflicht geht:

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

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Die Rolle/Funktion „Portalverantworliche(r)“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) in dieser Rolle ist/sind für das LKR NRW zentrale Ansprechpartner für die Autorisierung von Personen im Melderportal (Aktivierung von Benutzern) und gleichzeitig berechtigt, Anträge für Personenzuordnungen zu einer Meldestelle einzureichen.

Übernahme der Felder in die Felder unter Antragstellende Person

  Hinweis

Die Rolle/Funktion „Arzt“ muss in einer Meldestelle mit Ausnahme der Einrichtungsarten "Krankenhaus" oder "Krankenhaus-Abteilung" mindestens einmal vergeben werden.
Die Angabe wird von den Kostenträgern (GKV) für eine Plausibilitätsprüfung benötigt.

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Die Rolle/Funktion „Benutzer“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle erhalten über Ihre Emailadresse Zugang zum Melderportal.
In diesem sind sie für die Meldungserfassung und/oder Übermittlung zuständig.

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Die Rolle/Funktion „Empfänger Gutschriftbeläge“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) erhalten per Mail im Rahmen der Meldungsvergütung die Gutschriftbelege.

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Die Rolle/Funktion „Autorisierte Person klinische Auswertung“ muss in einer Meldestelle mindestens einmal vergeben werden.
Die Person(en) mit der Rolle werden per Mail über diverse Auswertungen der Klinischen Auswertungsstelle informiert.

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+ Person hinzufügen

Angaben zur antragstellenden / meldepflichtigen Person Hinweis

Bitte geben Sie im Folgenden die Daten der antragstellenden Person an.

Antragsberechtigt für die Beantragung Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘ sowie Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind.
Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

• Im Krankenhaus:
Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können

• Im MVZ:
Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können

• In der niedergelassenen Praxis:
Praxisinhaber/-teilhaber

• In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis:
Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber

• In einer Screening-Einheit:
Programmverantwortlicher Arzt

Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

Redaktioneller Hinweis
In den Ausführungen wurde jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.








Sonstiges

Hinweis

Bitte tragen Sie hier weiterführende Hinweise/Angaben ein, die Sie dem LKR NRW mitteilen möchten.

  Hinweis

Ich habe die unter „Hinweis“ hinterlegten Bedingungen gelesen und akzeptiert.

Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle (Stand: 14.08.2026)

Redaktioneller Hinweis

Es wird jeweils die männliche Version verwendet. Gemeint sind aber die jeweils geltenden gesetzlichen Geschlechtsausprägungen.

1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Beantragung von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle bildet § 12 Landeskrebsregistergesetz Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW).

2. Antragsberechtigter

Antragsberechtigt für die erstmalige Beantragung (Erst-Antrag/Erstregistrierung) von Meldestellen und Personenzuordnungen zu einer Meldestelle sind auf gesetzlicher Grundlage die jeweiligen ‚meldepflichtigen Personen‘.

Als ‚meldepflichtige Person‘ gelten Personen in der Position/Funktion:

  • Im Krankenhaus: Geschäftsführer/Vorstand, Klinik-/Krankenhausmanager, Direktor (Ärztl./Kaufm.), Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung des Hauses, nicht nur einer Fachabteilung, identifiziert werden können
  • Im MVZ: Geschäftsführer/Vorstand, Ärztliche Leiter, Prokurist - die Person muss über die Homepage der Einrichtung zweifelsfrei als Mitglied der Leitung identifiziert werden können
  • In der niedergelassenen Praxis: Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einem/-r pathologischen Institut oder Praxis: Institutsleiter, Praxisinhaber/-teilhaber
  • In einer Screening-Einheit: Programmverantwortlicher Arzt

Die auf einen Erst-Antrag folgenden Anträge (Folge-Antrag) müssen ebenfalls von einer Person, die in der Rolle “meldepflichtige Person” im LKR NRW hinterlegt oder in der Einrichtung in der oben genannten Position/Funktion ist, gestellt werden. Ausnahmen stellen lediglich “Anträge für Personendaten zu Meldestellen” dar. Hier kann die Beantragung zusätzlich auch von Personen, die in der Rolle “Portalverantwortlicher” bereits im LKR NRW hinterlegt sind, erfolgen.  Eine Neubenennung einer Person zur Rolle “Portalverantwortlicher” kann nur eine Person aus der Rolle “Meldepflichtige Person” oder eine andere, bereits registrierte Person aus der Rolle “Portalverantwortlicher” tätigen.

3. Antragstellung und -prüfung

Alle Anträge sind ausschließlich über die vom LKR NRW auf der Internetseite bereitgestellten Formulare zu stellen, und sind per Post/Mail alternativ über eine Onlinefreigabe per Authentifizierungscode an das LKR NRW zu übermitteln. Anträge per Post/Mail müssen zwingend vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Stempel der Einrichtung versehen sein.
Alle Anträge werden vom LKR NRW anhand öffentlich frei zugänglicher Informationen (Impressum Internetauftritt der antragstellenden Einrichtung) bezüglich der Angaben zur meldepflichtigen Person bzw. zum ‚Portal-Verantwortlichen‘ anhand der dem LKR NRW bereits vorliegenden Anträge geprüft.
Anträge von Personen, die nicht als ‚Meldepflichtige Person‘ im Sinne von 2. gelten, deren Angaben nicht überprüfbar oder deren Anträge nicht unterschrieben bzw. stempelfrei sind, werden abgelehnt.

4. Mitwirkungspflichten

Änderungen an Stammdaten zu einer Meldestelle bzw. Personen zu Meldestellen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) wie unter 3. beschrieben beim LKR NRW über einen Antrag mitzuteilen.

5. Vergütung

Die Meldestelle erhält für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Meldevergütung. Das LKR NRW rechnet diese Meldevergütung mit dem Kostenträger ab und zahlt sie nach Zahlungseingang beim LKR NRW an die jeweiligen Meldestellen aus.

Die Meldevergütung wird vom LKR NRW auf das per Meldestellenantrag mitgeteilte Konto überwiesen. Dabei muss das Konto/die Kontoverbindung nicht zwingend zur Meldestelle gehören. Durch die Beantragung wird das LKR NRW von jeglichen formalen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Forderungen freigestellt. Änderungen an Kontoverbindungen sind nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Die frühestmögliche Gültigkeit der geänderten (neue) Bankverbindung ist der Folgetag der Antragsumsetzung. Sämtliche Vergütungen von Meldungen mit einem Leistungszeitpunkt vor der Änderung der Bankverbindung, werden auf das geänderte (neue) Konto getätigt. Verrechnungen aufgrund von geänderten Bankverbindungen müssen im Innenverhältnis der Meldestelle sichergestellt werden. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten enthält die Landeskrebsregister-Abrechnungs-Verordnung (https://recht.nrw.de/). Weitergehende Absprachen, Vollmachten, Verträge o. vgl. zwischen der Meldestelle und Dritten entfalten keine Rechtswirksamkeit für das LKR NRW.

Bochum, August 2026

 

Die Landeskrebsregister NRW gGmbH verarbeitet bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Absatz (1) e) DSGVO personenbezogene Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle. Ich habe den Punkt 7 der Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anlage einer Meldestelle, der über die Homepage einsehbar ist, zur Kenntnis genommen.


* Plichtfeld

(*) Plichtfeld abhängig vorheriger Angaben