Aktuelle Meldungen

Neue Allgemeine Nutzungsbedingungen und neue Online-Anträge

Das Landeskrebsregister NRW führt Allgemeine Nutzungsbedingungen ein und erweitert sein Angebot an Online-Anträgen.

Der Anfang wird mit dem „Antrag auf Bereitstellung von Verlaufsdaten" im April gemacht. Weitere Antragsarten werden folgen, z. B. der „Antrag auf Bereitstellung von Vitaldaten" sowie der „Antrag auf befristete Meldungsunterbrechung". Die Gestaltung der neuen Anträge orientiert sich dabei am bereits bekannten Aufbau der Anträge für Meldestellen und Personendaten. Hilfetexte an verschiedenen Positionen in den Anträgen erleichtern die Bearbeitung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Zudem wird als neue Antragsart eine „Aktualisierung" aller Angaben zur einer bestehenden Meldestelle eingeführt.

Zeitgleich werden mit den Anträgen Allgemeine Nutzungsbedingungen eingeführt. Die Kenntnisnahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen stellt eine notwendige Voraussetzung dar, um Anträge stellen zu können. Wichtige Neuerung ist, dass zukünftig für bestimmte Anträge eine Antragstellung ausschließlich durch die Meldepflichtige Person möglich ist. Dies ist erforderlich, damit eine Prüfung des Antrages anhand öffentlich zugänglicher Informationen möglich wird. Welche Person jeweils als Meldepflichtige Person zu betrachten ist, hängt vom Meldestellen-Typ ab. Hierüber informieren die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Hilfetexte. Darüber hinaus wird das LKR NRW Anträge ablehnen, die nicht die Voraussetzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen erfüllen.

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