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Novellierung des LKRG NRW

Am 1. November 2023 ist eine novellierte Fassung des Landeskrebsregistergesetzes (LKRG NRW) in Kraft getreten.

Anlass der Novellierung waren Änderungen im Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG, Artikel 1 und 2) und im Sozialgesetzbuch V (SGB V, Artikel 3) auf Grundlage des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) vom 18. August 2021.

Dieses Gesetz regelt die Zusammenführung von epidemiologischen und klinischen Daten der Landeskrebsregister auf Bundesebene. Ziel ist es, die Daten der deutschen Krebsregister länderübergreifend, insbesondere für überregionale Forschungsprojekte, besser nutzen zu können zur Verbesserung der Versorgungsforschung. Darüber hinaus wurden auf Grundlage der praktischen Erfahrungen mit dem seit dem 1. April 2016 gültigen Landeskrebsregistergesetz (LKRG) weitere erforderliche Änderungen mit der Novellierung umgesetzt.

Im Folgenden die wichtigsten Änderungen:

  • Der Datensatz, der an das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt wird, beinhaltet jetzt auch klinische Daten wie Therapie und Verlauf einer Krebserkrankung.  
  • Die Kostenträger vergüten jetzt auch prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumore. 
  • Die Staatsangehörigkeit einer betroffenen Person ist kein zu meldendes Merkmal mehr. Es ist nur die Angabe der aktuelle Wohnanschrift beim Meldeanlass erforderlich.
  • Der Residualstatus ist jetzt ein Pflichtfeld für eine vollständige Meldung.
    (Der Residualstatus beschreibt das Fehlen oder Vorhandensein von Tumorgewebe nach erfolgter Therapie.)
  • Die schriftliche Patienteninformation ist der Patientin oder dem Patienten von der meldepflichtigen Person im Rahmen ihrer Informationspflicht nur einmalig auszuhändigen. Wie bisher möglich, kann die Informationspflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten auf entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Personal übertragen werden.
  • Patientinnen und Patienten, die von ihrem Recht auf Widerspruch gegen die dauerhafte Speicherung ihres ldentitäts-Chiffrats Gebrauch gemacht haben, können diesen Widerspruch jetzt jederzeit zurücknehmen.
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