Seit 20 Jahren werden Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre zu einem Mammographie-Screening eingeladen. Die Evaluation bestätigt: Das Mammographie-Screening trägt maßgeblich zur frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs bei. Rund 65 % der Brustkrebserkrankungen, die im Screening entdeckt wurden, befanden sich in einem frühen Stadium. Dadurch steigen die Chancen auf eine bessere Prognose für die Betroffenen sowie auf eine schonendere Therapie. Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm zur Brustkrebsfrüherkennung senkt die Brustkrebssterblichkeit deutlich. Zwischen 2009 und 2018 gab es bei Frauen, die am organisierten Screening-Programm teilnahmen, 20 bis 30 Prozent weniger Brustkrebs-Todesfälle als bei den Nicht-Teilnehmerinnen. Seit Mitte 2024 schließt das Screening-Programm auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren mit ein, die aber in der vorgelegten Studie nicht berücksichtigt sind.
Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden alle zwei Jahre zur Teilnahme an dem Mammographie-Screening eingeladen. Die durchschnittliche Teilnahmequote liegt bei 51 %. Hier gibt es noch Verbesserungspotenzial. Denn die Ergebnisse zeigen, dass besonders Frauen mit niedrigem sozioökonomischem Status sowie mit Migrationshintergrund seltener am Screening teilnehmen. Hier könnten gezielte Informationskampagnen und niederschwellige Angebote die Reichweite erhöhen. Weiteres Thema der Evaluation war die Belastung durch Röntgenstrahlen, die die innere Beschaffenheit der Brust sichtbar machen. Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind nur dann erlaubt, wenn die Untersuchung durch das Bundesumweltministerium zugelassen wurde. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das mit der Untersuchung verbundene Strahlenrisiko deutlich übersteigt. Für ein Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren fiel diese Bewertung Anfang der 2000er Jahre positiv aus. Seit 2018 ist das Bundesamt für Strahlenschutz für die Nutzen-Risiko-Bewertung zuständig.
Bei einem auffälligen Befund wird die Brust mit Ultraschall untersucht oder erneut geröntgt. Wenn damit der Krebsverdacht nicht ausgeschlossen werden kann, folgt eine Gewebebiopsie. Auch die sogenannten Überdiagnosen, die Entdeckung von Tumoren, die zu Lebzeiten keine Beschwerden oder gesundheitlichen Einschränkungen verursacht hätten, wurden thematisiert. Dies betrifft etwa 4–6 von 1.000 gescreenten Frauen. Diesem Risiko steht jedoch der nachweisbare Rückgang von fortgeschrittenen Tumoren und Todesfällen gegenüber. Insgesamt wird das Verhältnis von Nutzen und Risiko von den Forscher/innen positiv eingestuft. In der anspruchsberechtigten Altersgruppe kann etwa jeder vierte Brustkrebstodesfall durch die regelmäßige Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm verhindert werden. Damit setzt das Mammographie-Screening-Programm Maßstäbe, denn es gibt kein vergleichbares Programm für andere Erkrankungen.
Die Studie wurde mit rund 10 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium und vom Bundesgesundheitsministerium sowie der Kooperationsgemeinschaft Mammographie finanziert. Bundesweit wurden die Abrechnungsdaten mehrerer Krankenkassen ausgewertet, und in Nordrhein-Westfalen wurden alle Frauen berücksichtigt, die zwischen den Jahren 2009 bis 2018 einen Anspruch auf eine Mammografie hatten. In diesem Kontext war das Landeskrebsregister NRW (LKR NRW) Projektpartner und hat wesentliche Dienstleistungen rund um die Datenlieferung und –verarbeitung entwickelt und sichergestellt. Es hat ein Datenschutzkonzept entwickelt, das vom Bundesdatenschutzbeauftragten genehmigt wurde. Es war der relevante Datenlieferant für den kassenbasierten Projektansatz und hat die Sterbefalldaten und Inzidenzdaten durch Kohortenabgleiche mit Krankenkassendaten abgeglichen.
Für den bevölkerungsbasierten Ansatz hat das LKR NRW die Inzidenzdaten, die Sterbefalldaten und die Screening-Daten geliefert. Dafür wurde eine Multi-Komponenten-Softwarelösung zur Durchführung des bevölkerungsbasierten Ansatzes vom LKR NRW konzeptioniert, entwickelt, getestet und in Betrieb genommen. Dazu zählen die Implementierung von Verschlüsselungsverfahren nach dem Datenschutzkonzept von Patientinnen und Patienten sowie die Anonymisierung von Auswertungsdatenständen (4,4 – 5,5 Mio. Datensätzen) auf Basis verschlüsselter Daten.
Darüber hinaus war das LKR NRW Ansprechpartner für alle technischen Anforderungen bezüglich der Datenverschlüsselung und Anonymisierung. Und es war Korrespondenzpartner für die im Rahmen der Hauptstudien beauftragten Dienstleister, um den Betrieb der Softwarekomponenten (KV-IT, ZTG, PLRI, Scenid) sicher zu stellen. „Das Landeskrebsregister hat für die Studie Konzepte und Prozesse zur anlassbezogenen und datenschutzkonformen Zusammenführung von Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen Quellen entwickelt, die sich bewährt haben. Diese Konzepte und Prozesse können eine Blaupause für die zukünftige Nutzung von Gesundheitsdaten sein, damit empfiehlt sich das Landeskrebsregister NRW als Dienstleister in der Gesundheitswirtschaft,“ erklärt Dr. Andres Schützendübel, Geschäftsführer.
