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Aktuelle Meldungen

Meldevergütung erhöht

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer neuen Vereinbarung die Erhöhung der Meldevergütung festgelegt.

Die Erhöhung der Meldevergütung gilt für alle Meldungen ab dem Leistungsdatum 01. Februar 2024. Denn auf Grundlage von § 65 c Absatz 1 SGB V wird in Deutschland eine flächendeckende Krebsregistrierung umgesetzt. Die Krebsregister-Meldevergütungs-Vereinbarung bestimmt die Höhe und die Voraussetzung der Meldevergütung für die Übermittlung von Daten an die Landeskrebsregister in Deutschland.

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in einer neuen Vereinbarung festgelegt, die Vergütung ab dem 01. Februar 2024 zu erhöhen. Die Laufzeit für diese Regelung beträgt vier Jahre, dann wird die Vergütung wieder geprüft. Meldungen mit einem Leistungsdatum vor dem 01. Februar 2024 werden weiterhin nach der Meldevergütung vom 15.12.2014 vergütet.

  • Therapiemeldungen werden von 5,00 Euro auf 9,00 Euro um 80 Prozent erhöht.
  • Verlaufsmeldungen werden von 8,00 Euro auf 9,00 Euro um 12,5 Prozent erhöht.
  • Pathologiemeldungen werden von 4,00 Euro auf 4,50 Euro jeweils um 12,5 Prozent erhöht.
  • Diagnosemeldungen werden von 18,00 Euro auf 19,50 Euro um 8,3 Prozent erhöht.
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