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Aktuelle Meldungen

Neuer Service für Meldestellen im Bereich Pathologie erfolgreich gestartet

Der neue Service für Meldestellen im Bereich Pathologie ist erfolgreich gestartet. Mehr Transparenz zur Übermittlung von Meldungen zu schaffen und ggf. eingetretene Lücken zu schließen, mit diesem Ziel hat das LKR NRW im Sommer dieses Jahres für Pathologien einen neuen Service gestartet.

Dazu wurden alle Meldestellen mit einer Auswertung versorgt, die die Meldungseingänge ab Januar 2020 bis ins Jahr 2024 abbildet. Lücken im Meldeaufkommen konnten dadurch schnell und einfach erkannt werden. Dabei haben viele Meldestellen signalisiert, dass sie die Absicht des LKR NRW – nämlich eine Hilfestellung zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht zu geben – nachvollziehen und anerkennen. „In keiner Weise möchte das LKR NRW als ‚Aufpasser‘ missverstanden werden, auch wenn wir den gesetzlichen Auftrag haben, die Meldungseingänge sicherzustellen.“, bringt es Frank Bomba auf den Punkt, der die Maßnahme federführend und u.a. mit Kollegen des Fachbereiches Datenannahme durchgeführt hat. Eine besondere Herausforderung der Aktion bestand darin, dass sie parallel zur Umsetzung des neuen oBDS-Datensatzformates stattfand, was zu zusätzlichen Nachfragen mancher Meldestellen geführt hat.

Gleichwohl lässt sich der Erfolg der Maßnahme eindrucksvoll an der mehr als 50%-Steigerung in den Vergleichskategorien ablesen; sowohl bei der Anzahl Meldungen als auch bei der Anzahl der Meldestellen mit Meldungen. „Auch wenn noch nicht mit allen pathologischen Meldestellen eine abschließende Klärung möglich war, bewerte ich daher den Verlauf unserer ‚Erinnerungs-Aktion‘ als erfreulich positiv“, resümiert Stefan Brüne, Leiter der Fachbereiches IT-Support, der mit seinem Team die Maßnahme unterstützt hat. „Bei ca. 70 % der angeschlossenen Melder ist die Maßnahme vollständig abgeschlossen. Bei den übrigen laufen noch letzte Abstimmungen, die im Dezember beendet werden sollen.“

Ab dem kommenden Jahr wird die Erinnerungs-Aktion jährlich wiederholt. Dann liegt der Fokus auf den Meldungslücken des jeweiligen Vorjahres. Im Vorteil werden die Meldestellen sein, die in einem monatlichen Rhythmus melden, weil sich für sie kein Nachbearbeitungsbedarf ergibt, lautet die Empfehlung des LKR NRW.

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