Mit Hilfe der unverschlüsselten Abrechnungsdatei (CON-Datei) können Patienten/innen mit Krebserkrankungen anhand ihrer Diagnose identifiziert und mit den Stammdaten in das Melderportal übernommen werden.
Für das Melden sind Patientenstammdaten, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung, unerlässlich. Sofern das Praxisverwaltungssystem über keine ADT-GEKID-Schnittstelle verfügt, müssen die Patientenstammdaten händisch einmalig im Melderportal erfasst und ggf. zum entsprechenden Zeitpunkt aktualisiert werden. Dieser Schritt kann für gesetzlich versicherte Personen vereinfacht werden. Mehr dazu...