Zum 01.01.2023 hat sich die Meldepflicht für nicht melanotische Hauttumore bundesweit verändert.
Für Nordrhein-Westfalen gilt seit dem, dass Therapien und unauffällige Nachsorgen (Verläufe) von nicht melanotischen Hauttumoren mit ungünstiger Prognose zusätzlich meldepflichtig sind. Eine Auflistung der Diagnosen, die als prognostisch ungünstig eingestuft sind, finden Sie hier.
Mehrfachtumore sind getrennt voneinander als eigene Diagnosemeldung zu übermitteln, wenn sie an der gleichen Lokalisation auf der linken und der rechten Seite (C44.1, C44.2, C44.6 und C44.7) auftreten, sich die Lokalisation an der vierten Stelle (Beispiel: C44.1 und C44.5) unterscheidet oder die Morphologien zu verschiedenen spezifischen Histologiegruppen (Beispiel: 8090/3 und 8070/3 bzw. 8090/3 und 8070/2) gehören.
Eine Übersicht über die Gruppen maligner Neoplasien (modifiziert nach Berg, JW. Morphologic classification of human cancer) finden Sie in der ICD-O-3 Zweite Revision 2019 (Abb. 25).
Weitere Hinweise zu dermatologischen Tumoren finden Sie in unseren Wissen-Kompakt-Karten zu dermatologischen Tumoren sowie in der Fachwissenschulung zu dermatologischen Tumoren. Hierzu ist eine einmalige Registrierung im internen Bereich der Schulungsunterlagen erforderlich.